Bußgelder

Bußgelder und allgemeine Informationen dazu

Bußgelder sind mit Hilfe von bestimmten Regelsätzen fest gelegt. Sie sind einheitlich geregelt. Früher regelte jedes Bundesland einzeln diese Regelsätze.

 

Wenn man bei uns mit dem Auto unterwegs ist, dann hat man natürlich eine Menge an Verkehrsregeln zu beachten und sich auch entsprechend danach zu richten. Wer dies nicht tut oder einfach sehr unaufmerksam unterwegs ist, der riskiert Bußgelder. Denn Diese fallen so gut wie überall an. Egal, ob man über eine durchgezogene Linie fährt, bei Überholverbot überholt oder auch einfach nur falsch parkt oder sein Parkticket nicht bezahlt hat. Bußgelder sind allgegenwärtig.

In der so genannten Bußgeldtabelle kann man dann schließlich erkennen, wie hoch Bußgelder in Bezug auf jedes einzelne Vergehen bemessen werden. Je nach Schwere oder auch Umfang der Tat, kann es unterschiedliche Bußgelder zur Folge haben. Wobei man auch beachten muss, ob es sich nur um einen geringeren oder stärker belastenden Verkehrsdelikt handelt. Diese Bußgeldtabelle regelt seit dem Jahr 2001 bei uns in Deutschland und zwar bundeseinheitlich alle möglichen Vorschriften, die in Zusammenhang mit Verwarnungen oder auch Verboten der Fahrerlaubnis stehen. Hier kann man ganz genau erkennen, wie hoch die Bußgelder sind.

Es gibt nämlich so genannte Regelsätze in Bezug auf die Bußgelder. Der Unterschied zu damals ist ganz schnell erklärt. Es war nämlich so, dass die einzelnen Bundesländer noch bis vor einiger Zeit alles selbst regeln und bestimmen konnten. Dies ist jetzt eben nicht mehr der Fall. Der Nachteil, der bei dieser Handlung in Eigenregie entstand war einfach, dass irgendwann eine sehr große Unübersichtlichkeit herrschte und so nicht zielgenau gearbeitet werden konnte.

Ein weiterer Grund war einfach, dass man in Bezug auf die Bußgelder und deren Anwendung mehr Rechtssicherheit erlangte. Denn mit einem einheitlichen System war und ist in dem Fall natürlich auch wesentlich mehr Transparenz gewährleistet. Voraussetzung für eine Verhängung eines der Bußgelder ist, dass ein Tatbestand vorliegt. Es wird davon ausgegangen, dass die Tat fahrlässig und unter gewöhnlichen Tatumständen begangen wurde. Es ist der Behörde aber auch gestattet in Ausnahmefällen andere Sätze zu verlangen. Das ist wichtig zu wissen, da eine Beschwerde in diesem Zusammenhang meistens nicht von Erfolg gekrönt ist. Bis 35 Euro oder darunter hat man grundsätzlich nichts zu fürchten. Es folgen, wenn Bußgelder in dieser Höhe anfallen, keine weitere Maßnahmen an. Wer über 40 Euro an Bußgeldern zahlen muss, der muss mit weiteren Konsequenzen rechnen. Noch mehr Infos zu diesem Thema gibt es im Internet.