Kaufvertrag KFZ

Ein Kaufvertrag KFZ unterliegt bestimmten gesetzlichen Bedingungen

Der Kaufvertrag für ein fahrtüchtiges KFZ muss genauso nach kaufmännischen und gesetzlichen Maßstäben entrichtet werden, wie jeder ordentliche Kaufvertrag.

 

Dem Verkäufer eines Fahrzeuges betrifft eine besondere Aufklärungspflicht, was sein Fahrzeug angeht. In einem Kaufvertrag für KFZ Fahrzeuge müssen alle Details aufgelistet werden. Der Verkäufer darf auf gar keinen Fall einen Unfall des Fahrzeuges verschweigen, selbst wenn der Schaden fachgerecht repariert wurde. Auch muss die Anzahl eventueller Unfälle offen dargelegt werden. Selbst vollkommen unerhebliche Beschädigungen müssen an den potentiellen Käufer weitergegeben werden, auch wenn sie für den Käufer nicht offensichtlich sind. Die ungefragte Aufklärung ist beim Autoverkauf und bei Abschluss eines Kaufvertrages KFZ verpflichtend.

Verschweigt der Verkäufer einen Unfall oder erhebliche Mängel, muss er damit rechnen, dass der Käufer diese entdeckt und seinen Gewährleistungsanspruch erhebt. Hier kann der Käufer grundsätzlich eine nachträgliche Nachbesserung verlangen. Sollte dies von Seiten des Verkäufers, aus welchen Gründen auch immer, nicht möglich sein, kann der Käufer vom Kaufvertrag für das KFZ zurücktreten, die Kaufsumme herabsetzen, oder sogar einen zusätzlichen Schadensersatz verlangen - je nachdem wie groß der verschwiegene Schaden ausfällt.

Ist das Verschweigen des Mangels von Seiten des Verkäufers bewusst geschehen, kann der Kaufvertrag KFZ wegen arglistiger Täuschung vom Käufer gerichtlich angefechtet werden. Hat jedoch der Käufer die Mängel bei Abschluss des KFZ Kaufvertrages augenscheinlich anerkannt, ist eine nachträgliche Minderung, oder ähnliches, ausgeschlossen. Der Verkäufer ist verpflichtet, alle Angaben zur Abwicklung des Kaufvertrages KFZ ordnungsgemäß weiterzugeben. Zum Beispiel auch, wenn es sich bei dem zu verkaufenden Fahrzeug um ein EU-Importfahrzeug handelt.

Ist der Käufer bei Abschluss des Kaufvertrages für das entsprechende KFZ nicht in der Lage, die Gesamtsumme auf einen Schlag zu zahlen, kann der Verkäufer eine legale Ratenzahlung vereinbaren. Somit wird dem Käufer eine Art Kredit gewährt, der nach einer marktüblichen Verzinsung den Kaufpreis individuell erhöht. Die Höhe der Raten sollte von vorneherein vom Verkäufer festgelegt werden, damit das Ende der Abzahlung schon im Vorfeld feststeht. Außerdem sollte im Kaufvertrag für das KFZ schriftlich festgelegt werden, zu welchem Zeitpunkt die Raten zu entrichten sind.

Bei Abschluss eines Kaufvertrages KFZ kann die Gewährleistung vollständig ausgeschlossen werden. Dies bewirkt, dass der Verkäufer dem Käufer für keinerlei Mängel am Fahrzeug haften muss. Somit muss der Verkäufer auch im Fall schwerster Mängel bei der Übergabe des Fahrzeuges nicht haften. Allerdings nur, wenn auch der Verkäufer bei Erstellung des KFZ Kaufvertrages nichts von den Mängeln wusste.