Gewährleistung

was Autofahrer über die Gewährleistung wissen müssen

Zur Gewährleistung beim Autokauf liegen sehr viele Falschinformationen vor. Deshalb sollten sich Käufer vor dem Erwerb ausführlich infomrieren.

 

Noch nie zuvor spielte das Thema Gewährleistung beim Autokauf eine solch wichtige Rolle: Immer mehr Autokäufer legen einen sehr großen Wert darauf, dass ihnen vom Autohersteller oder zumindest vom Autohändler eine Garantie eingeräumt wird. Dies trifft insbesondere für den Kauf von Gebrauchtfahrzeugen zu – hier ist das Interesse inzwischen besonders groß. Dies liegt unter anderem auch an den gesetzlichen Änderungen, die es gegeben hat.

Früher war es so, dass Gebrauchtfahrzeuge ohne Garantie verkauft wurden beziehungsweise die Käufer keine Garantieansprüche geltend machen können. Dies hat sich gegen Ende der 1990er Jahren geendet: Zumindest gewerbliche Autoverkäufer sind dazu verpflichtet, ihren Kunden eine Gewährleistung auf die Fahrzeuge einzuräumen. Allerdings ist anzumerken, dass es im Hinblick auf dieses Thema immer wieder zu Missverständnissen kommt.

Eines der größten Probleme besteht darin, dass viele Käufer annehmen, grundsätzlich jeglichen Schaden als Gewährleistungsfall geltend machen zu können. Allerdings trifft dies nicht zu – ein Gewährleistungsfall liegt ausschließlich unter der Erfüllung ganz bestimmter Voraussetzungen vor. So muss feststehen, dass der Mangel bereits beim Kauf bestanden hat. Im ersten halben Jahr nach dem Kauf muss der Händler beziehungsweise der Verkäufer den Gegenbeweis erbringen, falls er dies abstreitet – später hat hingegen der Käufer den Beweis zu erbringen.

In den meisten Fällen ist es jedoch so, dass bestehende Mängel relativ schnell erkannt werden und somit bereits wenige Tage nach dem Kauf auffallen. In solchen Fällen gilt es schnell zu reklamieren beziehungsweise sich mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen. Dieser hat dann die Möglichkeit, nachzubessern. Es ist ärgerlich, wenn entsprechende Mängel erst wesentlich später bemerkt werden. Deshalb ist es empfehlenswert, sehr schnell beziehungsweise umgehend nach dem Gebrauchtwagenkauf darauf zu achten, ob möglicherweise einige Mängel existieren.

Beim Kauf von Gebrauchtfahrzeugen verhält es sich im Prinzip ähnlich – wobei die Mängel nicht bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden haben müssen. Stattdessen können Mängel reklamiert werden, die nicht auf Verschleiß zurückzuführen sind. Allerdings müssen Autobesitzer darauf achten, dass sie die vorgeschriebenen Wartungsintervalle einhalten, damit der Anspruch auf Garantie bestehen bleibt.