Polizeiautos

Polizeiautos haben ganz besondere Ausstattungen

Polizeiautos haben eine besondere Ausstattung und werden meist ab Werk von externen Firmen ausgestattet, die mit dem Hersteller zusammen arbeiten.

 

Polizeiautos sehen zwar von außen genauso aus, wie ihre Autobrüder, die man auch ganz normal im Autohaus kaufen kann, aber das täuscht darüber hinweg, denn Polizeiautos haben grundsätzlich immer eine Spezialausstattung. Doch wie werden sie eigentlich zu diesen Fahrzeugen, die entsprechende Sonderausstattung verzeichnen. In der Regel ist es so, dass das Fahrzeug ganz normal in einem Autohaus bestellt wird.

Hinzu kommt aber noch, dass bei der Bestellung, denn der Händler weiß ja, dass die Polizei hier Autos ordert, eine Firmen interne Abteilung für die Ausstattung der Polizeiautos zuständig ist und eingeschaltet wird. In der Regel haben alle großen deutschen Automobilhersteller so genannten Spezialabteilungen, die dafür zuständig sind. Das sind teils auch eigenständige Firmen, die im Auftrag arbeiten, aber trotzdem gewisse spezialisierte Teile von anderen Standpunkten beziehen.

Polizeiautos müssen zum Beispiel mit dem Martinshorn ausgestattet werden, des weiteren mit entsprechenden Funkanlagen und einer Sprechanlage, die jede Frequenz in der Regel überschneidet, damit reibungsloser Funkverkehr gewährleistet ist. Außerdem haben Polizeiautos ab und an veränderte Innenräume, wie zum Beispiel spezielle Trennwände für den Transport von Straffälligen oder Kriminellen. Diese Wände werden ebenfalls noch vor Auslieferung eingebaut und entsprechend ausgerichtet. Hier gibt es auch verschiedenen Varianten und es ist immer individuell, welche Trennwände in Polizeiautos hinein kommen.

Polizeiautos sind Einsatzfahrzeuge. Wie schon oben beschrieben sind sie mit einem so genannten Folgetonhorn ausgestattet. Außerdem müssen sie mit einer blauen Rundumkennleuchte versehen sein. Dann sind sie nämlich auch als Einsatzfahrzeuge bekannt und ersichtlich, in dem Fall als Polizeiautos. Ausgestattet wird immer nach der jeweiligen Einsatzorganisation und deren Bedürfnisse.

Ausgestattet werden kann ein normaler Personenkraftwagen oder auch ein Lastkraftwagen als Polizeiautos. Für Polizeiautos gibt es im Betrieb in Deutschland auch gewisse Regelungen. Blinklicht und auch Sirene dürfen nur bei gewissen Vorfällen eingeschaltet werden. Es heißt, Verwendung nur, wenn höchste Eile geboten ist, wie bei der Rettung von Menschenleben, oder auch um schwere Gesundheitsschäden von Menschen abzuwenden. Zusätzlich auch wenn die öffentliche Sicherheit bedroht wird und schließlich, wenn Personen versuchen zu fliehen oder dergleichen. Wer sich noch mehr über Polizeiautos informieren möchte, der findet im Internet interessante Informationen zum Aufbau und Ausstattung der Fahrzeuge.