KFZ Brief

Der KFZ Brief ist unabdingbar für die KFZ Zulassung

Der KFZ Brief ist wichtig für die amtliche Zulassung des KFZ. Dabei ist er aber zivilrechtlich kein Beweis für das tatsächliche Eigentum an einem Fahrzeug.

 

Derjenige, der ihn hat, hat nichts zu befürchten. Und man braucht ihn auch als Urkunde. Und zwar als amtliche Urkunde für die allgemeine Zulassung des Kraftfahrzeuges im öffentlichen Verkehr. Die Rede ist vom KFZ Brief. Eingeführt wurde der KFZ Brief in Deutschland bereits im April 1934 mit der Verordnung über den Kraftfahrzeugverkehr. Seit 01. Oktober 2005 heißt der KFZ Brief jetzt nach dem Recht der europäischen Union Zulassungsbescheinigung Teil 2. Dies bedeutet aber nicht, dass alle anderen vorher gehenden KFZ Briefe ihre Gültigkeit verlieren.

Die Inhalte des KFZ Brief oder auch der Zulassungsbescheinigung Teil 2 sind unter anderem die Individualisierung des Fahrzeuges, die vom Hersteller angegebene Fahrzeug Identifikationsnummer, die teils auch noch Fahrgestellnummer genannt wird. Dann die jeweilige Zuteilung des Kennzeichens für die entsprechende Person, meistens der Eigentümer. Und letztendlich auch die so genannte Übereinstimmung des Kraftfahrzeuges mit allen technischen Zulassungsvorschriften des jeweiligen EU- Staates. Letzteres wird auch als so genannte Betriebserlaubnis bezeichnet.

Grundsätzlich sagt der KFZ Brief, welche Person über das Kraftfahrzeug verfügungsberechtigt ist, sei es jetzt eine natürliche oder auch juristische Person. Dabei ist aber zu beachten, dass sich diese Verfügung nur auf die so genannte öffentlich und rechtliche Verantwortung für das Auto bezieht. Denn es kann auch ohne Übergabe des KFZ Brief eine Eigentumsübertragung des Fahrzeuges stattfinden. Der KFZ Brief ist nicht unbedingt ein Muss in dieser Situation. Trotzdem hat er eine so genannte Indizfunktion in Bezug auf das zivilrechtliche Eigentum am Fahrzeug.

In der Regel ist es so, dass der KFZ Brief bei einem Erwerb eines Fahrzeuges mit übergeben wird. Rein rechtlich heißt es dann, dass der gutgläubige Erwerb nur mit Übergabe des KFZ Briefes korrekt ist. Hat der Verkäufer kein Recht das Fahrzeug zu verkaufen, si kann dem Erwerber sein Recht auf das Fahrzeug abgesprochen werden. Er würde es also nicht erhalten. Es ist zwar weitläufig die Meinung vertrete, der KFZ Brief verkörpere das Eigentum am Fahrzeug, aber das ist zivilrechtlich nicht der Fall. Er stellt keinen Beweis für das Eigentum am Kraftfahrzeug dar. Weitere Informationen zum KFZ Brief an sich und der rechtlichen Situation in Bezug auf das Eigentum gibt es im Internet auf zahlreichen Infoseiten.