PKW Haftpflichtversicherung

Eine PKW Haftpflichtversicherung ist absolute Pflicht

Die PKW Haftpflichtversicherung gehört zu den Pflichtversicherungen, die immer dann abgeschlossen werden muss, wenn ein neues Auto in den Besitz übergeht.

 

Ohne eine PKW Haftpflichtversicherung darf ein Auto weder zugelassen, noch im Straßenverkehr bewegt werden, denn die PKW Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung, die der Gesetzgeber vorschreibt. Doch innerhalb der angebotenen Haftpflichtversicherungen gibt es Unterschiede in den Leistungen und in den Versicherungsprämien. Dadurch, dass der Gesetzgeber eine PKW Haftpflichtversicherung vorschreibt, befindet sich der Versicherte in einem Kontrahierzwang, was soviel heißen soll, dass keine Versicherungsgesellschaft den Versicherungsverpflichteten ablehnen darf.

Sollte die Versicherung im Hinblick auf den Versicherten Einwände haben, dann muss sie ihn trotzdem versichern. Allerdings kann die Versicherungsgesellschaft ihre Leistungen auf die Höhe der Mindestdeckungssumme begrenzen. Der Grund, warum die PKW Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung geworden ist, liegt darin, dass das Autofahren eine riskante Sache ist und der Gesetzgeber es nicht den Autobesitzern überlassen möchte, darüber eine Versicherung abzuschließen. Dabei geht es nicht nur um die möglichen Schäden, die man sich selbst zuführen kann, sondern vielmehr um die Schäden, die man durch das Autofahren anderen zuführen kann.

Die PKW Haftpflichtversicherung sorgt dafür, dass man bei entstandenen Schäden nicht auf sich allein gestellt ist. Weder finanziell noch in Bezug auf die Schadensregulierung. Die PKW Haftpflichtversicherung ersetzt alle Schäden, die am Fahrzeug des Unfallopfers entstanden sind. Und nicht nur die Schäden am Fahrzeug, sondern auch alle anderen Kosten, die durch einen Unfall entstehen können. Jedoch zahlt die Versicherung nur im vollen Umfang, wenn der Versicherte die alleinige Schuld am Unfall trägt.

Ist dem nicht der Fall, dann wird die Schadensaufwendung prozentual unter den Versicherungen der Unfallbeteiligten geteilt. Die PKW Haftpflichtversicherung schützt generell den Versicherten, den KFZ-Halter, den KFZ-Fahrer und alle Insassen, die sich während einer Autofahrt im Auto befinden. Auch bei selbstverschuldeten Unfällen sind alle Insassen über die PKW Haftpflichtversicherung versichert und wenn ihnen etwas bei einem Unfall passiert, dann bekommen sie Schmerzensgeld von der Versicherung erstattet. Außerdem gilt der Versicherungsschutz der PKW Haftpflichtversicherung nicht nur bei Unfällen, sondern auch bei Schäden, die beim Ein- und Ausparken passieren, oder beim wegrollen eines Fahrzeuges.