Rollertuning

Rollertuning – die große Freiheit auf zwei kleinen Rädern

Rollertuning, gerade bei Jugendlichen ein beliebtes Mittel, die teilweise von Natur oder vom Werk aus, recht lahmen Maschinen ein wenig flotter zu machen.

 

Rollertunig – wer auf einer Bundesstraße schon einmal von einem kleinen Zweirad überholt wurde, obwohl er selbst nicht gerade die vorschriftsmäßige Geschwindigkeit fuhr, wird sich über diesen Begriff schon einmal Gedanken gemacht haben. Denn oft war es so, dass man am Nummernschild des überholenden Fahrzeuges unschwer erkennen konnte, dass sich seine zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beläuft.

Unter Roller – oder vielmehr Fahrzeugtuning versteht man landläufig Veränderungen an Fahrzeugen. Der eigentliche Wortsinn entstammt dem Englischen und bedeutet Feinabstimmung. Das Ausmaß der Feinabstimmung hat bei vielen Jugendlichen, die ihren Roller tunen aber gefährliche Dimensionen angenommen. War man vor Jahren noch der Held der Mofa frisierenden Gemeinde, wenn man es schaffte, eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 50 km/h hinzubekommen, sind heute getunte Roller mit einer Leistungsfähigkeit von über 100 km/h keine Seltenheit mehr. Einen wichtigen Aspekt übersehen oder verdrängen die meist noch sehr jungen Tüfftler bei dieser Sache aber leider. Wird an einem Fahrzeug manipuliert, so dass die tatsächlichen Werte nicht mehr denen im Fahrzeugbrief angegebenen entsprechen, ist die allgemeine Betriebserlaubnis mit sofortiger Wirkung ungültig.

Was aber noch viel mehr ins Gewicht fällt, ist die Tatsache, dass mit dem Erlöschen der Betriebserlaubnis auch kein Versicherungsschutz mehr besteht. Daraus folgt, dass im Falle eines Unfalles die Versicherungsgesellschaft für die entstanden Kosten allenfalls in Vorlage geht, sich das Geld aber auf Heller und Pfennig vom Versicherten zurückgeben lässt. Das es nicht von ungefähr kommt, dass die Schadensdeckungsummen bei den meisten Versicherungspolicen im sechsstelligen Bereich sind, müssen viele jugendliche Unfallbeteiligte dann auf äußerst schmerzhafte Weise lernen. Bei Personenschäden nehmen die Schadenssummen und Entschädigungszahlungen schnell drastische Ausmaße an.

Was viele Rollerfahrer nicht wissen, ist dass sie zudem noch ohne Führerschein unterwegs sind. Viele der jugendlichen Kamikazefahrer haben lediglich eine gültige Fahrerlaubnis bis 25 km/h, 50 km/h oder 80 km/h. Sobald sie auch nur einen Kilometer pro Stunde schneller unterwegs sind, machen sie sich wegen Fahrens ohne Führerschein strafbar.

Ein großes Problem an dieser Sache ist, dass viele der Eltern den Tuningaktivitäten ihrer Sprösslinge machtlos gegenüber stehen. Trotz Verboten und Appellen an die Vernunft werkeln die meisten doch weiter, einfach weil Geschwindigkeit mehr Spaß macht und sie glauben, dass ihnen schon nichts passieren wird.