Strassenverkehrsamt

Das Straßenverkehrsamt ist eine Verwaltungseinrichtung

Das Straßenverkehrsamt ist eine Verwaltungseinrichtung, welche über die Einhaltung und Wahrung der Straßenverkehrsordnung wacht und diese durchsetzt.

 

Das Straßenverkehrsamt ist eine verwaltungstechnische Einrichtung, welche die Funktion ausübt, über die Einhaltung und die Wahrung der Straßenverkehrsordnung zu wachen und diese auch durchzusetzen, wenn gegen sie verstoßen wird. Das Straßenverkehrsamt wird auch als Straßenverkehrsbehörde bezeichnet. Das Straßenverkehrsamt oder die Straßenverkehrsbehörde sind in der Straßenverkehrsordnung der Bundesrepublik Deutschland im Paragraph 44 gesetzlich verankert. In diesem Paragraph 44 der Straßenverkehrsordnung der Bundesrepublik Deutschland ist die Existenz, sowie die genauen Aufgaben und Funktionen, wie auch die genaue Definition der Straßenverkehrsbehörde oder des Straßenverkehrsamtes in schriftlicher Form festgehalten und gesetzlich untermauert. Die Straßenverkehrsordnung wird im Allgemeinen als StVO abgekürzt und ist eine allgemein Gültige Verordnung, welche den Straßenverkehr in Deutschland regelt. Sie beinhaltet alle wichtigen und gültigen Verkehrsregeln der Bundesrepublik Deutschland und ist die Grundlage des zu vermittelnden Lehrstoffes aller Fahrschulen der Bundesrepublik Deutschland.

Das Straßenverkehrsamt ist eine Institution der einzelnen Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland. Das bedeutet, dass das Straßenverkehrsamt oder die Straßenverkehrsbehörde dem Landesrecht der sechzehn Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland untersteht. Wenn also gegen die Straßenverkehrsordnung in einem der sechzehn Bundesländer Deutschlands verstoßen wird, so reagiert das Straßenverkehrsamt des jeweiligen Bundeslandes darauf. Nun kann man als Bürger der Bundesrepublik Deutschland gegen das Straßenverkehrsamt klagen, wenn man sich im unrecht sieht. Das Straßenverkehrsamt untersteht bei dieser Klage dem Landesrecht und kann vom Land vertreten werden. Auch die einzelnen Rechtssprechungen, welche bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung vom Straßenverkehrsamt ausgesprochen werden, unterstehen dem Landesrecht und können daher in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ausfallen.

Weiterhin ist das Straßenverkehrsamt keine eigenständige Einrichtung, sondern sie ist Teil der kommunalen Verwaltung. Das bedeutet, das Straßenverkehrsamt ist ein Teil der Stadtverwaltung bzw. der Kreisverwaltung. Das Straßenverkehrsamt ist unter anderem zuständig für die Ausstellung von Fahrerlaubnissen oder für die Verkehrsregelung ihres Zuständigkeitsbereiches, also für Umleitungen, Sperrungen und Ähnliches.