Straßenverkehrsordnung

Halten Sie sich immer an die Straßenverkehrsordnung

Die Straßenverkehrsordnung sollte schon den Kleinen beigebracht werden. Es muss ihnen klar sein, dass Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme sein müssen.

 

Die Straßenverkehrsordnung regelt das Miteinander der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr. Auch Kinder, die auf dem Weg in den Kindergarten sind, gehören zu den Verkehrsteilnehmern und müssen wissen, dass ihr Handeln Konsequenzen hat. So muss ein Kind eben lernen, dass es nicht alleine auf der Straße ist, dass es warten muss bevor es über die Straße geht und dass es auf der Straße nichts zu suchen hat. Meist heißt es, dass Autofahrer rücksichtslos sind, dass sie rasen und nur Augen für sich und ihr Auto haben. Dem ist jedoch nur bedingt so. Wenn ein Unfall geschieht, wird in den meisten Fällen von Beobachtern dem Autofahrer die Schuld gegeben. Dass das Kind, das einfach auf die Straße lief, auch Schuld hat, übersehen viele.

Die Straßenverkehrsordnung bezieht sich aber auf mehr als nur die ersten beiden Paragraphen. Der Grundgedanke ist der, dass man im Straßenverkehr nicht nur die Verantwortung für sich selbst und sein Leben, sondern auch für das Leben und die Gesundheit anderer trägt. Daher bezieht die Straßenverkehrsordnung auch das Parken, Abstandhalten und Überholen mit ein. Obwohl man schon in der Fahrschule lernt, dass man niemanden bedrängen darf, hat man auf der Autobahn so manches Mal das Gefühl, dass einzelne Autofahrer ihren Führerschein im Lotto gewonnen haben.

Denn auch das Überholen auf der rechten Spur, das laut Straßenverkehrsordnung verboten ist und mit Bußgeldern geahndet wird, ist ebenso Usus wie rüpelhaftes Verhalten. Auch das so genannte Wildwestparken ist kaum noch zu übersehen. Ebenfalls unverständlich ist die Tatsache, dass es Fußgänger gibt, die wenige Meter neben Zebrastreifen oder Fußgängerampeln über die Straßen gehen. Frei nach dem Motto, dass man ja schließlich gesehen wird, genießen sie scheinbar Narrenfreiheit. Da die Straßenverkehrsordnung aber auch Richtlinien in punkto Geschwindigkeit festlegt, ist verständlich, dass die Polizei häufig Kontrollen macht.

Auch der Bußgeldkatalog gehört zur Straßenverkehrsordnung und beinhaltet zum Teil hohe Strafen für Verstöße. Damit ein Kind nicht ganz plötzlich zum Unfallopfer wird, ist es sinnvoll ihm bereits vom ersten Ausflug an die Regeln des Straßenverkehrs nahe zu bringen. Es darf nicht sein, dass es rücksichtslos über die Straße rennt oder auf der Straße spielt. Es muss wissen, dass es Straßen gibt, wo es das darf und dass es aber, wenn ein Auto gefahren kommt auf dem Fußweg zu bleiben hat. Den Kampf gegen ein Auto kann ein Fußgänger nur verlieren!