Straßenverkehr

am Straßenverkehr teilnehmen und endlich mobil sein

Egal ob Auto oder Mofa: Wer am Straßenverkehr teilnehmen möchte, muss einen Führerschein besitzen. Es folgen alle Voraussetzungen im Überblick.

 

Tag für Tag nehmen tausende Menschen am öffentlichen Straßenverkehr teil. Ein großer Teil sogar mit dem eigenen Fahrzeug beziehungsweise dem eigenen Auto. Dies ist nicht gerade verwunderlich, immerhin ist das Auto das beliebteste Verkehrsmittel. Die Beliebtheit des Autos ist vor allem auf die beiden Tatsachen zurückzuführen, dass es dem Fahrer eine vergleichsweise hohe Mobilität sowie auch Freiheit ermöglicht. Schließlich kann man als Autofahrer selbst entscheiden wann und wohin man fahren möchte.

Die Teilnahme mit einem Auto am Straßenverkehr ist allerdings nur dann zulässig, wenn man sich im Besitz einer Fahrerlaubnis beziehungsweise eines gültigen Führerscheins befindet. Was die Nutzung von Automobilen betrifft, so kann die Fahrerlaubnis ab dem 18. Lebensjahr erlangt werden. Konkret ist es erforderlich, eine Fahrschule aufzusuchen und dort sowohl am Theorie- wie auch am Fahrunterricht teilzunehmen. Nachdem das gesetzliche Mindestpensum an Theorie- und Übungsstunden absolviert ist, darf man an der theoretischen wie auch an der praktischen Fahrprüfung teilnehmen. Erst wenn man beide Prüfungen bestanden hat, ist es möglich einen Führerschein zu beantragen.

Wer als Neuling am Straßenverkehr teilnimmt beziehungsweise sich erst seit kurzem im Besitz eines Führerscheins befindet, steht unter der so genannten Probezeit. Die Probezeit bezeichnet einen Zeitraum, in welchem sich ein Autofahrer nichts zu schulden kommen lassen darf. Sollte er beispielsweise einen groben Verkehrsdelikt begehen, kann es sein, dass er an einer Nachschulung teilnehmen muss. Ein Verkehrsdelikt ist erst dann nicht mehr so schlimm, wenn man die Probezeit überstanden hat.

Übrigens muss man nicht warten, bis man das Alter von 18 Jahren erreicht hat, um am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Schließlich gibt es auch noch andere Verkehrsmittel, die eine Teilnahme ermöglichen. Hierzu zählen beispielsweise Roller und Mofa, die bereits ab einem Alter von 16 (Roller) oder 15 (Mofa) gefahren werden dürfen. Allerdings verhält es sich auch bei diesen Verkehrsmitteln so, dass die Nutzung beziehungsweise die Straßenverkehrsteilnahme erst dann gestattet ist, nachdem man die erforderliche Fahrprüfung bestanden hat und sich im Besitz des jeweiligen Führerscheins befindet. Auch hier gilt es eine Fahrschule zu besuchen und sowohl an Theorie- wie auch an Praxisstunden teilzunehmen, am die Prüfung ablegen zu dürfen.