Bußgeldbescheid

als Autofahrer gegen den Bußgeldbescheid wehren

Man kann gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen und somit verhindern, hohen Strafgebühren zu bezahlen. Teilweise sogar ohne Rechtsbeistand.

 

Kleine Sünden bestraft der liebe Gott sofort: wenn man beispielsweise falsch parkt beziehungsweise sein Auto trotz Parkverbot abstellt, so kann es schnell passieren, dass man bereits bei der Rückkehr einen Strafzettel an seinem Fahrzeug vorfindet. Denn bei kleineren Verkehrsdelikten wie zum Beispiel dem Parken trotz Parkverbot oder dem Parken ohne Parkscheibe, werden Bußgelder sofort erhoben und Strafzettel ausgestellt, die umgangssprachlich auch gern als Knöllchen bezeichnet werde.

Anders verhält es sich hingegen bei größeren beziehungsweise schwerwiegenderen Verkehrsdelikten. Wer zum Beispiel mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt wird, erhält nicht sofort einen Strafzettel. Stattdessen wird ihm ein so genannter Bußgeldbescheid auf dem Postweg zugesandt. Auf solch einem Bußgeldbescheid ist genau festgehalten, welcher Verkehrsdelikt begangen und welche Strafe in diesem Zusammenhang festgesetzt wurde.

Nun kann es aber vorkommen, dass man einer Sache beziehungsweise Tat beschuldigt wird, die man überhaupt nicht begangen hat. Des Weiteren kann es auch passieren, beispielsweise falsche Messergebnisse vorliegen. Um nicht zu Unrecht bestraft zu werden oder eine unangemessen hohe Strafe entrichten zu müssen, verfügt jeder Bußgeldbescheid über eine so genannte Einspruchsfrist. Innerhalb dieser Frist ist der Empfänger des Bescheids dazu berechtigt, einen Einspruch einzulegen und die Situation aus seiner Sicht dazustellen oder Missverständnisse aufzuklären. Ein Klassiker ist zum Beispiel die Geschwindigkeitsüberschreitung, die eine dritte Person mit dem Fahrzeug vom Empfänger des Bußgeldbescheids begangen hat. In solch einem Fall kann der Fahrzeughalter aufzeigen, dass es gar nicht er war, der den Gesetzesverstoß begangen hat. Anschließend nehmen sich die Behörden erneut des Falls an und überprüfen den Sachverhalt.

Wie bereits erwähnt wurde, muss der Einspruch stets fristgerecht erfolgen. Dieser Tatsache sollte man sich unbedingt bewusst sein und deshalb unmittelbar reagieren, bevor die Einspruchsfrist für den Bußgeldbescheid verläuft. Denn ist dies erst einmal der Fall, dann gilt das Bußgeld als festgesetzt und rechtskräftig, so dass es auch nicht mehr hilft, einen Anwalt aufzusuchen, der sich auf Verkehrsrecht spezialisiert – der Gang vor Gericht ist dann nämlich nicht mehr möglich.