Fahrzeughalter

welche Rechte man als Fahrzeughalter hat

Auch als Fahrzeughalter hat man einige Rechte, selbst wenn man nicht Eigentümer ist. Vor allem beim Leasing kommt diese Konstellation sehr häufig vor.

 

Wenn es um die Zulassung und die Versicherung von Fahrzeugen geht, ist zumeist vom so genannten Fahrzeughalter die Rede. Hierbei handelt es sich um die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist. Dies wiederum bedeutet, dass diese Person die Kfz-Steuer zu bezahlen hat beziehungsweise den Steuerbescheid erhält und ebenso bei gegenüber der Kfz-Versicherung als Versicherungsnehmer auftritt und den Versicherungsbeitrag abzuführen hat. Allerdings ist es längst nicht so, dass der Fahrzeughalter automatisch der Eigentümer sein muss – hier kann auch auf eine andere Art und Weise verfahren werden.

In der Praxis kommt es sogar vergleichsweise häufig vor, dass Fahrzeughalter und Fahrzeugeigentümer nicht dieselbe Person sind. Letzten Endes könnte man den Halter auch als eine Art Nutzer bezeichnen, dies bedeutet, dass sich das Fahrzeug trotzdem im Eigentum einer ganz anderen Person befinden kann. Gerade beim Kfz-Leasing ist diese Vorgehensweise sehr stark verbreitet: Der Fahrzeughalter ist stets der Leasingnehmer. Der Leasingnehmer bezahlt an den Leasinggeber die Leasinggebühren und ist somit dazu berechtigt, das Fahrzeug zu nutzen. Dazu muss er sich als Fahrzeughalter eintragen und das Fahrzeug auf der Zulassungsstelle auf seinen Namen anmelden beziehungsweise zulassen. Dies bedeutet, dass er die Kfz-Steuer und den Versicherungsbeitrag entrichten muss.

Eigentümer ist ein Leasingnehmer allerdings nicht: Der Eigentümer bleibt nach wie vor die Leasinggesellschaft beziehungsweise der Leasinggeber. Dies hat vor allem rechtliche Gründe: Sollte der Leasingnehmer seine Raten nicht mehr aufbringen können oder wollen, wird es dem Leasinggeber vergleichsweise leicht gemacht, sich das Fahrzeug zurückzuholen.

Auch in Familien kommt es häufiger vor, dass Eigentümer und Halter nicht ein- und dieselbe Person sind. Oftmals kaufen sich die Kinder ein Auto, melden es dann aber auf ihre Eltern an. Der Hintergrund ist einfach: Aufgrund der größeren Fahrpraxis kann ein Elternteil als Fahrzeughalter auftreten und somit von einem wesentlich niedrigeren Versicherungsbeitrag profitieren. Außerdem kommt es gerade bei Fahranfängern sehr häufig vor, dass die fortlaufenden Kosten wie Steuer und Versicherung ohnehin von den Eltern getragen werden und die Kinder sozusagen auf Kosten ihrer Eltern fahren. Eine Umschreibung des Fahrzeughalters wird meistens erst dann vorgenommen, wenn eine gute Einstufung in der Versicherung erreicht ist und der Tarif überschrieben werden kann.