Fahrzeug Leasing

Fahrzeug Leasing für den unkomplizierten Neuwagenkauf

Ein Fahrzeug Leasing kann viele Vorteile mit sich bringen, jedoch sollte auf einige Dinge geachtet werden, und eventuell im Leasingvertrag fixiert werden.

 

Für das Fahrzeug Leasing gibt es einige Regeln, die es im Vorfeld zu beachten gibt. Der Halter eines Leasingfahrzeuges kann sein Fahrzeug jederzeit an Familienangehörige, Betriebsmitarbeiter oder andere Führerscheininhaber weitergeben, sofern diese Personen eine sorgfältige Nutzung des Fahrzeuges versichern können. Kommt es dennoch zu einem Unfall, dann haftet immer der Fahrzeughalter, nicht der Schadensverursacher. Manche Fahrzeug Leasing Verträge untersagen Fahrten in bestimmten Teilen von Europa. Wer also eine Dienst- oder Urlaubsreise mit dem Leasingfahrzeug plant, der sollte vorher mit dem Leasinggeber den Aufenthaltsort abstimmen, wenn er keine eindeutigen Regelungen im Vertrag finden kann.

Wer sich ein Fahrzeug über Leasing anschaffen möchte, der sollte von vorneherein wissen, dass das Fahrzeug zusätzlich zur Haftpflichtversicherung eine Vollkaskoversicherung benötigt, wie es generell bei Neuwagen der Fall ist. Die Versicherungsabschlüsse laufen über den Fahrzeughalter und haben mit dem Leasinggeber nichts zu tun. Die Wahl der Versicherung ist frei. Auch die Kfz-Steuer läuft über den Halter. Im Großen und Ganzen ist es wie, als wäre das Fahrzeug das eigene Auto. Doch der Eigentümer bleibt beim Fahrzeug Leasing stets der Leasinggeber. Dieser ist auch im Besitz des Fahrzeugbriefes.

Im Fahrzeug Leasing sind regelmäßige Fahrzeug Wartungen, wie Inspektionen, Unfallreparaturen und Verschleißkontrollen nach Gewährleistungsbedingungen durch den Fahrzeughalter durchzuführen. Sollten Änderungen am Fahrzeug vorgenommen werden, wie zum Beispiel eine Anhängerkupplung, muss das schriftliche Einverständnis des Leasinggebers eingeholt werden. Bei Änderungen, die in den Kfz-Brief einzutragen sind, wird der Kfz-Brief der zuständigen Behörde für die Eintragung ausgehändigt. Allerdings werden solche Erweiterungsmaßnahmen am Fahrzeug nicht in den Fahrzeugwert einfließen.

Für Unfallsituationen gibt es im Fahrzeug Leasing weiteres zu beachten. Ein Unfall beendet nicht den Leasingvertrag, es sei denn, es handelt sich um einen Totalschaden oder Diebstahl des Fahrzeuges. Hier wird der Leasingvertrag in der Regel vorzeitig beendet und abgerechnet. Läuft das Fahrzeug Leasing nach der vertraglich abgeschlossenen Leasingdauer aus, wird der Leasinggeber mit weiteren Informationen zur Vertragsabwicklung auf den Fahrzeughalter zukommen. Für gewöhnlich steht nach Beendigung eines Leasingvertrages der direkte Abschluss eines neuen Vertrages an. Darum sollte man sich als Fahrzeughalter rechtzeitig um die Auswahl des neuen Fahrzeuges kümmern, damit keine unnötigen Wartezeiten entstehen, die zur Folge haben könnten, dass der Fahrzeughalter während dieser Zeit nicht mobil ist.