KFZ Vertrag

Sichern Sie Ihren Autoverkauf durch einen KFZ Vertrag ab

Wenn man sein Auto weiter verkaufen möchte, ist es unbedingt nötig, einen KFZ Vertrag für den Verkauf zur Hand zu haben und auf Basis dessen zu verkaufen.

 

Der private Autoverkauf funktioniert in ein paar Kleinigkeiten ein wenig anders, als der gewerbliche Autoverkauf. Der bei Privatpersonen im KFZ Vertrag enthaltene Ausschluss der Sachmängelhaftung, was früher der Gewährleistungsausschluss war, kann von gewerblichen Verkäufern nicht wirksam ausgeschlossen werden. Gewerbliche Autoverkäufer sind Autohäuser, aber auch Leasingnehmer, die ein Fahrzeug zu gewerblichen Bedingungen genutzt haben. Der KFZ Vertrag sorgt hier für die eindeutige Definition der Vertragsparteien und muss alle Mängel, die dem Besitzer des Fahrzeuges bekannt sind, in schriftlicher Form enthalten und alle Schäden, wie zum Beispiel vergangene Unfälle müssen offen dargelegt werden.

Generell stellt der KFZ Vertrag einen Kaufvertrag dar, durch welchen sich ein Verkäufer verpflichtet ein Fahrzeug gegen Bezahlung des festgelegten Kaufpreises an den Käufer zu übergeben. Der Käufer verpflichtet sich gleichzeitig dazu, das Fahrzeug zu dieser Kaufsumme zu übernehmen. Der KFZ Vertrag ist formfrei, also kann er nach eigenen Vorstellungen und Bedingungen erstellt und abgeschlossen werden, wenn beide Vertragsparteien damit einverstanden sind. Da aber die meisten Personen, die ihr Fahrzeug verkaufen möchten, nicht wirklich wissen, was in einen eigentlichen Kaufvertrag alles hineingehört, können KFZ Verträge problemlos aus dem Internet herunter geladen werden.

Auch im Bürofachhandel können schon Vorgedruckte Formulare für einen KFZ Vertrag gekauft werden, die sich als überaus praktisch erwiesen haben, da sie mit einem Durchschlag arbeiten und somit sofort eine Kopie für beide Vertragsparteien zur Verfügung stellen können. Natürlich kann man auch in einem Vorgedruckten KFZ Vertrag persönliche Abweichungen treffen, über die sich beide Vertragsparteien einig sind, denn dass sieht die Vertragsfreiheit so vor.

Der KFZ Vertrag für private Gebrauchtfahrzeuge sieht vor, dass der Kaufgegenstand, also das Fahrzeug definiert wird. Alle Fahrzeug Eckdaten, bis hin zum aktuellen Kilometerstand bei Fahrzeugübergabe sollte alles schriftlich festgehalten werden. Da Probefahrten und genaue Untersuchungen des Fahrzeugkäufers bei einem KFZ Kauf vorausgesetzt werden, kann man im KFZ Vertrag erwähnen, dass der Käufer das Fahrzeug wie besichtigt in seinen Besitz übernehmen wird. Als Verkäufer sollte man offen mit vorhandenen Mängeln am Fahrzeug umgehen und diese auch im KFZ Vertrag fixieren, da es sonst zu späteren Ansprüchen seitens des Käufers kommen kann.