Autoversicherung

Leistungen der Kfz-Haftpflichtversicherung

14.09.12

An dieser Stelle wollen wir lediglich die signifikantesten Informationen über diese Versicherung noch einmal aufführen.

 
Autohaftpflichtversicherung © panthermedia.net/Sabine KatzenbergerAutohaftpflichtversicherung

Die Kfz Haftpflichtversicherung ist nicht nur notwendig, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben. Verursacht ein Autofahrer hierzulande einen Unfall, kommt seine Kfz Haftpflichtversicherung für die dadurch entstehenden Kosten auf. Fernerhin gehört die Abwehr von unberechtigten Forderungen der Unfall-Gegenseite zum Leistungsportfolio dieser Versicherung.

Das sollte man wissen

Alle wichtigen Informationen zum Thema Kfz-Haftpflichtversicherung findet man selbstverständlich im Internet auf Seiten wie www.haftpflicht-info24.de/. An dieser Stelle wollen wir lediglich die signifikantesten Informationen über diese Versicherung noch einmal aufführen. Sicher ist unseren Lesern bereits bekannt, dass es sich bei der Kfz-Haftpflichtversicherung um eine Pflichtversicherung handelt, die alle Autofahrer in der Bundesrepublik benötigen. Sollte ein Autofahrer keine Versicherung abgeschlossen haben, ist es ihm nicht gestattet, am Straßenverkehr teilzunehmen. Eingeführt wurde diese Regelung, um im Schadensfall eine unumstößliche Absicherung zu gewährleisten.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt also für jene Schäden auf, die der Versicherte mit seinem Auto verursacht. Zunächst muss nach einem Unfall selbstverständlich die Schuldfrage geklärt werden. Ist das passiert, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung in aller Regel die Ansprüche der gegnerischen Partei. Selbst sehr hohe Forderungen, die womöglich im siebenstelligen Bereich liegen, sind durch die Versicherung gedeckt. Im Normalfall müssen aber lediglich Reparaturen am Auto der Gegenpartei übernommen werden. Tragisch ist es natürlich immer, wenn ein Mensch bei einem Unfall schwer verletzt wird oder schlimmstenfalls sogar stirbt. Hier werden mitunter Ansprüche geltend gemacht, die den schlecht versicherten Unfallverursacher in den Ruin treiben können.

Diese Leistungen sind auch noch enthalten

Die Schadensabwicklung ist logischerweise die Hauptaufgabe der Versicherung, wobei die Leistungen der Kfz-Haftpflichtversicherung hier aber noch nicht aufhören. Sieht es für den Versicherungsnehmer nach einem Unfall mal besonders düster aus, ist es die Aufgabe der Versicherung, den Fall zu prüfen und zum Beispiel unberechtigte Forderungen, die seitens der Gegenpartei gegenüber dem Versicherungsnehmer geltend gemacht werden, abzuwehren. Es versteht sich wohl von selbst, dass sich ebenjene besagte Leistung allein auf solche Forderungen beschränkt, die unmittelbar im Zusammenhang mit dem besagten Schadensereignis stehen. Im Klartext bedeutet das, dass sich die jeweilige Versicherung nicht um eventuelle Nebenklagen und etwaige Strafverfahren kümmert. Im Übrigens sind der Fahrer des Unfallwagens, der Halter und der gegebenenfalls abweichende Eigentümer versichert.

Die Deckungssumme

Mit der Deckungssumme ist natürlich die maximale Entschädigungsleistung aus der KFZ-Haftpflichtversicherung gemeint. Wie oben bereits angedeutet, ist eine angemessene Höhe durchaus wichtig, um auch bei einem schlimmeren Unfall mit Personenschäden abgesichert zu sein. Gesetzliche Mindestdeckungssummen nach § 4 PflVG betragen in der Bundesrepublik Deutschland beispielsweise 7,5 Millionen Euro für Personenschäden und 1.120.000 Euro für Sachschäden. Wir wünschen unseren Lesern natürlich, dass sie diese Versicherung nie in Anspruch nehmen müssen.

   

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