Nutzungsausfall

Nutzungsausfall nach Unfall geltend machen

Nach einem Verkehrsunfall kann unter Umständen ein Nutzungsausfall geltend gemacht werden. Wichtig ist, dass man sich erst über die Möglichkeiten informiert

 

Leider kann es bei einem Verkehrsunfall relativ schnell vorkommen, dass das eigene Auto nicht mehr fahrtauglich ist und erst einmal in eine Werkstatt gebracht werden muss. Dies führt natürlich dazu, dass einem ein zusätzlicher Schaden entsteht, der so genannte Nutzungsausfall. Immerhin könnte es ja sein, dass man das Fahrzeug benötigt um damit zum Arbeitsplatz zu gelangen. Sofern man den Unfall nicht selbst verursacht hat, besteht natürlich die Möglichkeit, den Nutzungsausfall geltend zu machen und von der anderen Partei einzufordern.

Dieses Thema ist relativ heikel, da es immer wieder zu Missverständnissen kommt. Schon etlichen Autofahrern ist es passiert, dass sie voreilig gehandelt und sich dadurch in unnötige Probleme gebracht haben. So haben beispielsweise schon mehrere Autofahrer die Gelegenheit genutzt und sich nach einem Unfall erst einmal einen Mietwagen geleistet. Sofern ein Nutzungsausfall beseht, ist es in der Tat möglich, diese Kosten geltend zu machen: Die Versicherung der anderen Partei hat die Kosten für die Mietwagen zu übernehmen. Allerdings ist darauf zu achten, dass man sich beim Mietwagen nicht im Modell vergreift. Wer zum Beispiel einen Kleinwagen fährt und sich eine Luxuslimousine leiht, kann hinterher auf einem Großteil der Kosten sitzen bleiben: Schließlich hätte es ein Kleinwagen ebenso getan.

Ganz ähnlich verhält es sich auch mit der Übernahme anderer Kosten. Wenn man zum Beispiel auf Bus oder Bahn umsteigt, sollte die Kostenübernahme kein großes Problem darstelle. Wenn man sich für das Taxi entscheidet, kann es unter Umständen schon ganz anders aussehen. Aus diesem Grund sollte man sich im Vorfeld immer über seine Möglichkeiten informieren, beispielsweise indem man Kontakt mit der eigenen Kfz-Versicherung oder mit einem Rechtsanwalt aufnimmt.

Im Übrigen ist es nicht möglich, nur auf die Zahlung von Geld zu besteh – die gegnerische Versicherung muss nur dann zahlen, wenn man tatsächlich Geld benötigt hat, beispielsweise um einen Mietwagen zu bezahlen. Es ist also immer sehr wichtig, entsprechende Nachweise über den Nutzungsausfall zu erbringen. Ebenso verhält es sich auch bei allen anderen Kosten, die man gegenüber der Versicherung gelten machen will. Daher ist es auf jeden Fall besser, sich im Vorfeld immer genau zu informieren und die eigene Verfahrensweise mit einem Experten genau abzusprechen.