Ankauf Gebrauchtwagen

Der Ankauf von Gebrauchtwagen bringt Geld in Ihre Kasse

Für den Ankauf von Gebrauchtwagen gibt es heute viele Händler. Aber auf was muss man jemand achten, der privat einen Gebrauchten ankaufen möchte

 

Der Ankauf von Gebrauchtwagen lohnt sich nicht nur für Gewerbetreibende. Neuwagen verlieren je nach Marke, Modell und Ausstattung in den ersten 12 Monaten bis zu einem Viertel ihres Wertes. Als Gebrauchte, junge Gebrauchtfahrzeuge oder sogenannte Jahreswagen sind sie dann ein ordentliches Schnäppchen. Wer einen solchen Gebrauchten ankaufen möchte, der kann eigentlich keine Fehler machen, denn häufig besteht neben der vorgeschriebenen Gebrauchtwagengarantie vom Händler auch noch eine Werksgarantie. Das ist besonders bei Fahrzeugen der Fall, die noch keine drei Jahre alt sind.

Wer seinen Gebrauchten in Zahlung geben möchte und dafür einen besonders guten Preis beim Ankauf erwartet, der sollte sich zunächst mit den Gesetzen des Marktes und auch mit dem Wert seines Fahrzeuges vertraut machen. Es gibt eine ganz Reihe von Gebrauchtwagenlisten in Autozeitungen, von Versicherungen und auch im Internet, anhand derer man in etwa den Wert seines Gebrauchten einordnen kann. Der hängt natürlich auch von Zusatzausstattungen und dem Zustand des Fahrzeugs ab. Ist der Wagen gepflegt? Können die Inspektionen lückenlos dokumentiert werden? Ist der Wagen unfallfrei?

Bei der Bestimmung des Preises beim Ankauf von Gebrauchtwagen spielt natürlich auch die Frage des Gegengeschäftes eine Rolle. Kauft der Kunde vielleicht ein Neufahrzeug und gibt dafür seinen Gebrauchtwagen in Zahlung. Dann hängen die Rabattierung des Neufahrzeuges, also das Gewähren eines Preisnachlasses auf den Listenpreis, und der Preis für den Ankauf des Gebrauchten direkt zusammen. Allgemein kann man sagen, je höher der Rabatt für den Neuwagen, um so geringer fällt der Preis für die Inzahlungnahme des Alten aus.

Aber was ist nun im dritten Fall, wenn ein Privatkunde selbst von einem anderen Privatkunden ein Gebrauchtfahrzeug erwerben möchte. Häufig heißt hier die Devise, gekauft wie gesehen. Wer also Mängel bei der Besichtigung übersieht, hat Pech gehabt. Ganz so einfach ist es freilich nicht. In jedem Fall sollte auch zwischen Privatpersonen ein Kaufvertrag abgeschlossen werden. Und in diesem Vertrag sollte dann auch genau festgehalten werden, welche offensichtlichen Mängel und Vorschäden der Wagen hat. Gibt dann etwa der Motor schon bei der ersten Fahrt den Geist auf, hat der Käufer unter Umständen die Möglichkeit vom Verkäufer die Rücknahme des Wagens zu verlangen. Vorteilhaft ist beim Kauf von privat in jedem Fall die Tatsache, dass nur hier die Wagen in den niedrigen Preissegmenten zu erhalten sind. Nur hier kann man eigentlich noch wirkliche Schnäppchen machen.