Erhöhtes Unfallrisiko

Beim Fahren die Finger grundsätzlich vom Smartphone lassen

25.07.12

Egal ob man telefoniert, SMS Nachrichten schreibt oder im Internet surft: Autofahrer, die ihr Smartphone in die Hand nehmen, leben gefährlich.

 
Die Smartphone-Nutzung ist für den Fahrer grundsätzlich untersagt © panthermedia.net/Viktor CapDie Smartphone-Nutzung ist für den Fahrer grundsätzlich untersagt

Jedem Autofahrer dürfte bekannt sein, dass man beim Fahren nicht telefonieren darf – zumindest nicht ohne Freisprecheinrichtung. Getan wird es jedoch trotzdem. Immer wieder bekommt man Kraftfahrer zu sehen, die während des Fahrens das Mobiltelefon direkt am Ohr halten. Gegen das Gesetz wird bewusst verstoßen, weil das Risiko erwischt zu werden, als sehr gering einstuft. Zugleich werden die Gefahren, die das Telefonieren beim Fahren mit sich bringt, unterschätzt.

Dabei ist das Telefonieren am Steuer nicht grundlos verboten. Wer das Handy am Ohr hält, kann sein Fahrzeug nur noch mit einer Hand steuern. Hinzu kommt noch die Ablenkung durch das Telefonieren, wodurch das Unfallrisiko maßgeblich ansteigt. Dementsprechend schwer ist auch die Strafe: Autofahrer, die beim Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung von den Gesetzeshütern erwischt werden, müssen nicht nur ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro entrichten, sondern werden außerdem mit einem Punkt in Flensburg bestraft.

Finger weg vom Smartphone

Doch nicht nur Telefonieren sorgt für große Ablenkung. Noch größer ist die Ablenkung, wenn mit dem Mobiltelefon nicht telefoniert wird, sondern man SMS Nachrichten schreibt oder gar im Internet surft. Gerade diese Aktivitäten haben jedoch zuletzt deutlich zugenommen. Die Sicherheitsexperten des TÜV Rheinland haben nun explizit eine Gefahrenwarnung ausgesprochen.

Für zahlreiche Personen ist es mittlerweile vollkommen normal, regelmäßig ihre E-Mails mit dem Smartphone abzurufen oder in sozialen Netzwerken zu stöbern. All diese Aktivitäten ziehen erfordern viel Aufmerksamkeit und führen damit zu einer starken Ablenkung. Wer während des Autofahrens sein Smartphone bedient, ist einem deutlich erhöhten Unfallrisiko ausgesetzt.

Nicht nur das Telefonieren wird bestraft

So mancher Autofahrer geht davon aus, dass das Surfen im Internet nicht bestraft werden kann. Dies ist jedoch falsch: Wie die Experten des TÜV Rheinland betonen, darf das Mobiltelefon überhaupt nicht in die Hände genommen werden.

Interessanterweise ist eine direkte Laptopnutzung hingegen nicht verboten – Computer werden im entsprechenden Gesetz nicht aufgeführt. Allerdings ist dies kein Freifahrtschein. Ganz im Gegenteil: Wer aufgrund dieser Ablenkung in einen Unfall verwickelt wird, muss damit rechnen, dass der Kfz-Versicherer den Versicherungsschutz einschränkt. Dasselbe gilt übrigens auch für die Nutzung von Diktiergeräten.

   

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