Bundesumweltamt

Das Bundesumweltamt ist die Umweltbehörde der BRD

Das Bundesumweltamt ist die zentrale Umweltbehörde Deutschlands. Es gehört zum Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.

 

Das Bundesumweltamt, korrekterweise als Umweltbundesamt bezeichnet, hat eine sehr wichtige Funktion in Sachen Umweltschutz in Deutschland. Es ist genau genommen die zentrale Umweltbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Das Bundesumweltamt hat seit Mai 2005 seinen Sitz in Dessau in Sachsen-Anhalt, vorher war es für ungefähr 30 Jahre in der Bundeshauptstadt Berlin beheimatet. Das Amt hat ca. 1500 Beschäftigte und wird von einem Präsidenten geleitet.

Einrichtungen des Bundesumweltamtes finden sich nicht nur in Dessau, sondern auch in Bad Elster, im südhessischen Langen sowie weiterhin in Berlin. Außerdem zählen landesweit verteilt noch einige Messstationen dazu, die sich beispielsweise in Westerland auf Sylt oder auf der Zugspitze befinden. Das Bundesumweltamt zählt gemeinsam mit dem Bundesamt für Strahlenschutz sowie dem Bundesamt für Naturschutz zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, an dessen Spitze wiederum der entsprechende Bundesminister steht.

Seinen Ursprung hat das Bundesumweltamt im Jahre 1974, wobei schon 1973 eine Bundesstelle für Umweltangelegenheiten aus der Taufe gehoben wurde. Umweltschutz wurde zu dieser Zeit immer mehr zu einem wichtigen Thema, das die Menschen bewegt hat und so war auch die Politik bestrebt, dieser Tatsache Rechnung zu tragen. Man erkannte mehr und mehr, dass der Schutz der Umwelt eine wichtige Sache ist, die auch die Politik mit in die Hand nehmen muss. In der Anfangszeit zählte das Bundesumweltamt als selbständige Bundesoberbehörde übrigens zum Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums. 1994 wurde das Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene in das Bundesumweltamt integriert.

Organisatorisch ist das Bundesumweltamt in verschiedene Einheiten gegliedert. Dies sind die Zentralabteilung, die vor allem administrative Aufgaben erfüllt, sowie fünf Fachbereiche. Dabei handelt es sich um die Fachbereiche Umweltplanung und Strategien, Umwelt und Gesundheit, umweltverträgliche Technik, Chemikaliensicherheit sowie Emissionshandel. Im Rahmen der Föderalismusreform wurden die Kompetenzen des Bundes in Umweltfragen gestärkt und somit auch die Kompetenzen des Bundesumweltamtes. Zahlreiche Bereiche, die vormals unter Landesrecht fielen, finden sich nun unter dem Dach des Bundesrechts wieder.