Rollerführerschein

Rollerführerschein – der Albtraum vieler Eltern

Einen Rollerführerschein zu besitzen ist der Traum vieler Jugendlicher und der Albtraum vieler Eltern. Lange Diskussionen sind vorprogrammiert.

 

Der Rollerführerschein ist in vielen Familien ein Thema für sich und viele Eltern hoffen, dass dieser Kelch an ihnen vorübergeht. Zum ersten Mal akut kann das Thema werden, wenn der Nachwuchs das Alter von fünfzehn Jahren erreicht hat, denn ab dann kan man den Mofaprüfschein zu machen. Obwohl das noch kein richtiger echter Führerschein im klassischen Sinn ist, darf man, wenn man die Prüfung abgelegt hat, trotzdem Zweiräder fahren, die maximal 25 km/h schnell sind.

Diesen Rollerführerschein zu machen, sollten alle Eltern ihren Sprösslingen im Interesse aller Autofahrer verbieten. Denn die Gefährte, die da gefahren werden, sind zwar maximal 25 km/h schnell, haben aber trotzdem die gleichen Ausmaße wie die größeren und schnelleren Roller. Der Nachteil an diesen Geräten ist nur, dass sie einfach überall zu langsam sind. Sowohl im fließenden Stadtverkehr als auch auf der Landstraße sind sie aufgrund ihrer Geschwindigkeit nichts anderes als rollende Verkehrsbehinderungen. Man kann sie mit dem Auto unheimlich schlecht überholen, wenn der Gegenverkehr rollt, weil sie im Gegensatz zu den schmalen Mofas auch noch wahnsinnig breit sind. Sofern man selbst leidvoll geprüfter Autofahrer ist, der wegen einem solchen Roller schon in einem Stau steckte, sollte man sich seine Einwilligung zu diesem Führerschein gut überlegen.

Auch nicht viel besser ist der sogenannte M Rollerführerschein, denn man dann mit sechzehn machen darf. Dieser erlaubt einem das Führen eines 45 km/h schnellen Gefährts und ist um einiges billiger zu machen, als der A1 Führerschein, der einem das Fahren von Zweirädern bis zu 125 km/h erlaubt. Diese M Roller haben einen ganz großen Nachteil. Zwar sind sie schon wesentlich schneller als ihre Kollegen von der Mofa Prüfbescheinigung, allerdings sind sie immer noch genau 5 km/h zu langsam, um problemlos im fließenden Verkehr mitfahren zu können.

Dass dieses Gefährt genau auf die Geschwindigkeit von 45 km/h festgelegt wurde, muss wohl unter die Kategorie deutsche Logik fallen. Es wäre wohl zu einfach gewesen, diesen Rollern genau 50 km/h zu erlauben, so dass man genau mit der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit innerhalb einer geschlossenen Ortschaft hinter ihnen hätte herfahren können. So wird man immer wieder zu riskanten Überholmanövern herausgefordert, weil einem das hinterher schleichen auf die Nerven geht.