Schadensfreiheitsrabatt

Der Schadensfreiheitsrabatt wird über Jahre aufgebaut

Der Schadensfreiheitsrabatt wird mit jedem Jahr unfallfreien Fahrens größer. Da ist es schon ganz schön ärgerlich, wenn jemand anderes den Unfall baut.

 

Der Schadensfreiheitsrabatt wird in den Tarifbestimmungen der Kfz-Versicherungen geregelt. Es kommt bei der ganzen Angelegenheit darauf an, wie viele Jahre der Versicherungsnehmer es geschafft hat, unfallfrei zu fahren. Allerdings werden die schadensfreien Jahre unterschieden nach Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) und Kraftfahrzeughaftpflicht, die Fahrzeugteilversicherung, die so genannte Teilkasko, hat gar nichts zu tun mit dem Schadensfreiheitsrabatt. Das heißt im Klartext, je länger der Versicherungsnehmer schadensfrei mit seinem Fahrzeug gefahren ist, desto höher fällt der Rabatt aus, der von der Versicherungsgrundprämie abgezogen werden darf.

Möchte ein Führerscheinneuling kurz nach der Fahrprüfung sein ersteres eigenes Auto anmelden, wird er sich umschauen, weil dies nämlich versicherungsmäßig sehr teuer werden kann. Viele Anfänger gehen dann dazu über, die Schadensfreiheitsrabatte von Vater oder Mutter zu nutzen, indem Vater oder Mutter dazu veranlasst werden, eine Kfz-Versicherung über einen Zweitwagen abzuschließen, der dann vom Neuling zu den günstigeren Konditionen gefahren wird.

Wechselt der Fahrzeughalter die Fahrzeugversicherung, erfolgt keinesfalls automatisch die Übertragung des Schadensfreiheitsrabattes auf die neue Versicherungsgesellschaft. Der neue Versicherer fragt vielmehr bei der vorherigen Versicherung nach, wie der Versicherungsverlauf gewesen ist, wie hoch die Anzahl der gefahrenen schadensfreie Jahre waren oder wie viele Unfalle stattgefunden haben.

Dann nimmt der neue Versicherer eine eigene Abwägung und nimmt nach den firmeneigenen Tarifbestimmungen die Neueinstufung ein. Da lohnt sich schon vor Abschluss des neuen Vertragsabschluss mal nachzufragen, wie es dem Schadensfreiheitsrabatt aussieht und kann versuchen, noch günstigere Konditionen herauszuhandeln. So kann man evtl. sogar durchgehend 100 % Schadensfreiheitsrabatt mitnehmen.

Ist es nun doch passiert und der Fahrzeughalter hatte einen Unfall, wird er evtl. mit deinem Schadensfreiheitsrabatt zurückgestuft. Einige Versicherungsgesellschaften bieten dem Versicherungsnehmer gegen einen Mehrpreis einen so genannten Rabattschutz. an. Hat man die Kfz-Versicherung für 7 Jahre nicht mehr in Anspruch genommen, entfällt der Schadensfreiheitsrabatt und man fängt praktisch wieder bei Null an. Im Gegensatz dazu gibt es die Möglichkeit der Gewährung von einem Schadensfreiheitsrabatt für jemanden, der selbst keine Kfz-Versicherung abgeschlossen hatte, aber dennoch jahrelang schadensfrei gefahren ist auf einem bestimmten Wagen wie zum Beispiel des besagten Zweitwagen des Vaters. So kann man den Schadensfreiheitsrabatt schon viel früher nutzen.