PKW Abmelden

wie man ganz einfach einen Pkw abmelden kann

Man kann einen Pkw abmelden, ohne einen großen Aufwand betreiben zu müssen. Hier gibt es alle wichtigen Infos, die man zur Abmeldung benötigt.

 

Wenn ein zugelassenes Auto ausgedient hat, sollte man sich möglichst bald darum kümmern, das Fahrzeug abzumelden. Immerhin bezahlt man für den Zeitraum der Zulassung sowohl Kfz-Steuer als auch den Beitrag zur Autoversicherung. Erst wenn man eine Abmeldung vornimmt, können die Zahlungen eingestellt werden – zumeist (in Abhängigkeit vom bisherigen Anmeldezeitraum) ist es dann sogar so, dass Finanzamt und Versicherungsanbieter eine Rückerstattung des anteilsmäßig zu viel bezahlten Betrags vornehmen.

Wer einen Pkw abmelden möchte, hat es ganz einfach. Hier verhält es sich nämlich so, dass die Abmeldung von jedermann vorgenommen werden kann – Voraussetzung ist lediglich, dass man sich in Besitz von Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein befindet. Wer diese beiden Dokumente auf der Zulassungsstelle vorlegen kann, kann auch die Abmeldung vornehmen. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass längst nicht nur der bisherige Fahrzeughalter beziehungsweise die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist, den Pkw abmelden kann. Bei der Abmeldung kommt es lediglich auf die beiden Papiere an: Sofern diese vorgelegt werden können, steht der Abmeldung nichts im Weg.

Auch der Ort der Abmeldung spielt keine Rolle. Im Gegensatz zur Pkw Zulassung muss die Abmeldung nicht am Wohnort des Fahrzeughalters erfolgen. Es ist also möglich, das Fahrzeug in jedem beliebigen Landkreis abzumelden. Diese Vereinbarungen wurden getroffen, damit es leichter wird, Gebrauchtfahrzeuge zu verkaufen: Der Käufer kann das bisher noch angemeldete Fahrzeug fahren (mit Zulassung beziehungsweise mit Kennzeichnen und bestehendem Versicherungsschutz) und dann bei sich vor Ort abmelden.

Allerdings muss man als bisheriger Eigentümer auch stets ein gewisses Maß an Vertrauen mitbringen. Es ist nämlich so, dass man nur dann den Pkw abmelden kann, wenn man noch die Papiere besitzt. Sobald das Fahrzeug verkauft wurde und der neue Eigentümer den Fahrzeugbrief sein Eigen nennt, kann nur noch dieser das Fahrzeug abmelden – auch wenn das Fahrzeug immer noch auf den früheren Eigentümer zugelassen ist. Deshalb ist es in den meisten Fällen am besten, sein Fahrzeug erst einmal selbst abzumelden und es dann zu verkaufen. In diesem Fall gibt es nichts zu befürchten und der Käufer muss sich darum kümmern, ein entsprechendes Kennzeichen und einen Versicherungsschutz für die Überführung zu erhalten.