Autoversicherung

Verspäteter Versicherungswechsel oftmals trotzdem noch möglich

22.12.11

Wer seine Kfz-Versicherung nicht im November gekündigt hat, kann manchmal trotzdem noch wechseln. Gleich zwei Fälle berechtigen zum Wechsel.

 
Anruf genügt nicht. Autoversicherung werden schriftlich gekündigt. © ADACAnruf genügt nicht. Autoversicherung werden schriftlich gekündigt.

Wenn Autofahrer mit ihrer Kfz-Versicherung unzufrieden sind, können sie diese wechseln. Allerdings setzt ein regulärer Versicherungswechsel voraus, dass die Autoversicherung rechtzeitig gekündigt wird. Im Regelfall bedeutet dies, bis zum 30. November kündigen zu müssen. Wer fristgerecht bzw. bis zu diesem Termin gekündigt hat, kann die Kfz-Versicherung zum Jahresende verlassen, sodass das Fahrzeug ab dem 1. Januar über einen neuen Anbieter versichert ist.

In der Praxis kommt es häufiger vor, dass Autofahrer diesen Termin verpassen. Häufig wird die Kündigungsfrist falsch interpretiert: Zahlreiche Versicherungsnehmer sind der Meinung, es wäre ausreichend, das Kündigungsschreiben am 30. November abzusenden. Allerdings muss es an diesem Tag beim Versicherer vorliegen. Außerdem sind sich viele Versicherungsnehmer der Kündigungsfrist generell nicht bewusst.

Einige Versicherer haben abweichende Versicherungsjahre

Selbst wenn die bestehende Kfz-Versicherung nicht rechtzeitig gekündigt wurde, besteht unter Umständen die Möglichkeit, trotzdem aus dem Versicherungsvertrag auszusteigen. Eine solche Möglichkeit ist dann gegeben, wenn der Versicherer mit einem abweichenden Versicherungsjahr arbeitet.

Bei den meisten Versicherern dauert das Versicherungsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Sollte das Versicherungsjahr bzw. dessen Zeitraum vom Kalenderjahr abweichen, gilt automatisch eine andere Kündigungsfrist. Dementsprechend kann es auch noch nach dem 30. November möglich sein, die Kfz-Versicherung zu kündigen. Der Wechsel zum neuen Versicherer erfolgt dann jedoch auch zu einem anderen Zeitpunkt.

Kündigung auch bei Beitragserhöhungen möglich

Wie der ADAC mitteilt, gibt es noch eine zweite Möglichkeit, um eine Kfz-Versicherung zu einem anderen Zeitpunkt zu kündigen. Dies ist der Fall, wenn der Versicherer an der Beitragsschraube dreht. Sollte der Beitrag erhöht werden, ist der Versicherungsnehmer zur Kündigung berechtigt. Zumindest ist dies der Fall, wenn die Erhöhung über eine Änderung der Typ- oder Regionalklasse teurer geworden ist.

Wer in solch einem Fall seine Autoversicherung kündigen möchte, muss relativ schnell handeln. Die Frist zur Sonderkündigung ist kurz bemessen, sodass innerhalb weniger Wochen gekündigt werden muss. Damit die Kündigung gültig ist, muss im Kündigungsschreiben explizit Bezug auf die Beitragserhöhung genommen werden.

   

Weitere Nachrichten