Reform der Verkehrssünderkartei

ADAC fordert genaueres Unterscheiden bei der Punktereform

23.07.12

Die geplante Punktereform in Flensburg ist zu radikal. Für mehr Gerechtigkeit fordern die Experten des ADAC eine genauere Unterscheidung der Verstöße.

 
Verschärfung der Punktereform stößt auf laute Kritik © panthermedia.net/Jörg SchmalenbergerVerschärfung der Punktereform stößt auf laute Kritik

Etliche Verkehrsexperten zeigten sich überrascht, als das Bundesverkehrministerium vor einigen Monaten ankündigte, das Punktesystem in Flensburg grundlegend überarbeiten zu wollen. Aufgrund der Tatsache, dass das System maßgeblich vereinfacht werden sollte, stoß das Vorhaben auf eine breite Zustimmung. Von zahlreichen Seiten wurde das vorgeschlagene Konzept der Punktereform begrüßt.

Doch nun ist die Lage eine andere. Vor wenigen Tagen kündigte das Ministerium eine Verschärfung an. Die Verschärfung soll einerseits zu einem rücksichtsvolleren Verhalten im Straßenverkehr motivieren, zum anderen soll sie zur Vereinfachung des Punktesystems beitragen. Sie sieht vor, dass Verkehrsstraftaten generel mit drei Punkten in Flensburg bestraft werden und die erhaltenen Punkte ganze 10 Jahre lang bestehen bleiben.

Für einige Verstöße ist die Bestrafung zu drakonisch

Kaum nachdem die geplante Verschärfung der Punktereform bekannt wurde, hat sich auch schon der ADAC zu Wort gemeldet. Europas größter Automobilclub hat zu diesem Thema eine sehr deutliche Meinung. Prinzipiell sprechen sich die Experten des ADAC für die Reform des Punktesystems in Flensburg aus, weil sie eine große Vereinfachung verspricht. Allerdings ist man ihrer Ansicht nicht mit der Verschärfung einen Schritt zu weit gegangen.

Das große Problem bei der Verschärfung ist die fehlende Unterscheidung bei den Verkehrsstraftaten. Es darf nicht sein, dass jeder Verstoß im selben Umfang geahndet wird. Die Schwere der Straftaten kann nämlich sehr unterschiedlich sein. Der ADAC hat in seiner Mitteilung extra zwei Beispiele aufgeführt. Demnach würde es keinen Unterschied machen, ob jemand unter Alkoholeinfluss fährt und dabei eine Person tötet oder ob eine Person einen leichten Auffahrunfall verursacht. In beiden Fällen würde der Verursacher mit drei Punkten in Flensburg bestraft werden.

Noch ist nichts entschieden

Die Experten für Verkehrsrecht des ADAC hoffen darauf, dass ihr Wort auf Gehör stößt und das Bundesverkehrsministerium seine Pläne noch einmal überdenkt. Eine solche Gleichbehandlung wäre in keinem Fall gerecht. Besser wäre es, man würde die Schwere einer Verkehrsstraftat in Flensburg auch in Zukunft unterscheiden.

Allerdings ist ohnehin noch nichts in Stein gemeißelt. Die Reforum der Verkehrssünderkartei soll frühestens im Jahr 2014 in Kraft treten. Bis dahin können sich noch viele Dinge ändern.

   

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