Auto Versicherung

Die Auto Versicherung entbindet Sie nicht von Verantwortung

Eine Auto Versicherung versucht möglichst alle Schadensersatzansprüche an den Autohalter abzudecken und auch die Insassen ausreichend zu schützen.

 

Die Auto Versicherung kann ganz unterschiedlicher Art sein. Abgeschlossen wird sie im Allgemeinen vom Halter des Fahrzeugs, der nicht immer identisch mit dem Fahrer des Fahrzeugs sein muss. Der Fahrer allerdings benötigt das Einverständnis des Halters beim Führen des Kraftfahrzeuges. Diese Frage wird nämlich dann interessant, wenn ein Dieb mit dem Auto zum Beispiel einen Unfall verursacht. Es kommt leider immer häufiger vor, dass so genannte Crashkids Autos aufbrechen, kurzschließen und dann für illegale nächtliche Autorennen missbrauchen.

Manche Auto Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, andere können freiwillig abgeschlossen werden. Dann stellt sich die Frage, wer für eventuelle Fremdschäden aufkommt. Damit ein Kraftfahrzeug, sei es ein Auto, Kleintransporter, Lastwagen, Motorrad oder Bus, am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf, muss vom Halter des Fahrzeugs unbedingt eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Im Falle, dass mit diesem Fahrzeug ein Unfall verschuldet wird. übernimmt die Auto Versicherung die Prüfung und Regulierung des Schadensfalles. Bezahlt werden im Falle des Verschuldens aber nur Fremdschäden, also Schäden am Fahrzeug des Unfallgegners oder Schäden an der Umwelt bzw. Verkehrseinrichtungen.

Für den Schaden am eigenen Fahrzeug müsste eine extra Auto Versicherung abgeschlossen werden. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten, die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung. Bei der Teilkaskoversicherung wird nur ein bestimmter Teil des eigenen Schadens übernommen, zuvor wurde auch eine Selbstbeteiligung des Fahrzeughalters ausgehandelt. Bei der Vollkaskoversicherung, die meist für neue und teuere Fahrzeuge abgeschlossen wird, bekommt der Besitzer den ganzen Schaden erstattet. Auf das Verschulden kommt es nicht an, allerdings dürfen kein Vorsatz oder Leichtfertigkeit vorliegen.

Eine weitere Auto Versicherung dient der Absicherung der Personen, die sich im Fahrzeug befinden. Die Insassenunfallversicherung übernimmt dann Kosten der Heilbehandlung oder die sich aus einer aus dem Unfall folgenden Invalidität ergeben. Auch hier kommt es nicht auf das Verschulden am Unfall an. Ist der Unfallgegner schuld am Unfall, entbindet ihn das Vorliegen der gegnerischen Insassenunfallversicherung nicht von der eigenen Haftung. Die Autoversicherung schafft so eine gewisse finanzielle Absicherung beim Unfall für die beiden Unfallgegner und auch für eventuelle Mitfahrer.