Fahrtkostenersatz

Fahrtkostenersatz durch die Entfernungspauschale

Fahrtkostenersatz erfolgt in Deutschland im Rahmen der Entfernungspauschale. Jeder Arbeitnehmer bekommt etwas für den Weg zur Arbeit zurück.

 

Fahrtkostenersatz ist in Deutschland ein Thema, das in der Vergangenheit durchaus teilweise kontrovers diskutiert wurde. In der Politik wie auch in der Gesellschaft existieren zu dieser Frage extrem gegensätzliche Positionen, und es ist bis heute in gewisser Weise umstritten, inwieweit Arbeitnehmer Anspruch darauf haben, dass ihnen die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßigem Arbeitsplatz im Rahmen einer steuerlichen Entlastung ersetzt werden. Mit Hilfe der so genannten Entfernungspauschale kann der Arbeitnehmer sein zu versteuerndes Einkommen verringern. Daher zählt diese Pauschale auch zum Einkommenssteuerrecht.

Diese Art von Fahrtkostenersatz weist die Besonderheit aus, dass sie nicht nur von Autofahrern in Anspruch genommen wird. Egal mit welchem Verkehrsmittel ein Arbeitnehmer zu seiner Arbeitsstelle pendelt, er kann mit Hilfe der Entfernungspauschale seine steuerliche Belastung verringern. Dabei ist es völlig gleichgültig, ob er mit dem Fahrrad oder Motorrad fährt, öffentliche Verkehrsmittel benutzt oder gar zu Fuß unterwegs ist. Dies kann natürlich unter Umständen ein zusätzlicher Ansporn sein, das Auto, wenn möglich, auch mal stehen zu lassen, was nicht zuletzt auch unserer Umwelt zu Gute käme. Im Übrigen können sogar Selbstständige im Rahmen der Entfernungspauschale Fahrtkostenersatz bekommen, wenn sie für den Weg zwischen ihrer Wohnung und der Firma ein Fahrzeug benutzen, das zum Betriebsvermögen zählt.

Wie bereits angedeutet, ist diese Form von Fahrtkostenersatz jedoch nicht ganz unumstritten. Die Gegner der Entfernungspauschale sind der Ansicht, dass jegliche Art von Fahrtkostenersatz nur eine kontraproduktive Wirkung hat und es sich dabei um unnötige Subventionen handelt. Es wird ins Feld geführt, dass der Fahrtkostenersatz die Zersiedelung fördere, weil Menschen absichtlich ins Grüne zögen, um die dortige Lebensqualität zu genießen, aber dennoch mit dem Auto in die Stadt auf ihre Arbeitsstelle fahren würden. Daher seien solche Arbeitnehmer, die nahe ihrer Arbeitsstelle wohnten, sogar steuerlich benachteiligt. Kritiker des Fahrtkostenersatzes sind zumeist der Meinung, dass Fahrten zur Arbeit zum privaten Bereich gehörten.

Dies sehen Befürworter von Fahrtkostenersatz naturgemäß völlig anders. Sie sind der Ansicht, dass Fahrten zur Arbeit ohne Frage zu den so genannten Werbungskosten zu zählen sind und daher auch steuerlich geltend gemacht werden müssen. Für viele Arbeitnehmer sei es auch gar nicht anders möglich, Familie und Beruf zu vereinbaren, als mitunter längere Wege zur Arbeit zu pendeln.