Firmenauto

Mit eigenem Firmenauto kommen Sie zum geldwerten Vorteil

Ihr Firmenauto gewährt nicht nur einen geldwerten Vorteil, sondern ermöglicht Ihnen Geschäfts- sowie Privatfahrten. Dennoch bedarf es an Informationen.

 

Wann immer Sie ein Firmenauto über Ihren Arbeitgeber beziehen, müssen Sie Privatfahrten mit dem Firmenwagen als geldwerten Vorteil angeben. Das bedeutet, dass dieses versteuert werden muss. Und daran führt kein Weg daran vorbei. Hierbei kann zwischen zwei unterschiedlichen Methoden ausgewählt werden. Entweder müssen Privatfahrten mit dem Firmenauto pauschal mit einem Prozent des PKW Listenpreises versteuert werden oder ein Fahrtenbuch mit allen einzelnen Fahrten aufgeführt werden. Dies hat damit zu tun, dass die Führung eines solchen Fahrtenbuches unbedingt notwendig ist, da dieses ein passender Nachweis für anfallende Privatfahrten ist.

Wenn Sie ein solches Firmenauto benutzen, sollten Sie unbedingt auf eine perfekte Ausführung des Fahrtenbuches achten, denn diese ist vom Finanzamt vorgeschrieben. Sollten Sie sich nicht daran halten, könnte es zu Komplikationen mit dem Finanzamt kommen. Im schlimmsten Fall könnte es dazu kommen, dass Sie Ihre gemachten Firmenfahrten in keiner Weise geltend machen können. Daher ist ein gut geführtes Fahrtenbuch unbedingt notwendig. Wenn Sie dieses nicht einhalten können, dann sollten Sie ein Firmenauto wohl lieber nicht hinzuziehen.

Wichtig für Sie, als Arbeitnehmer, ist, dass die Überlassung eines Firmenwagens grundsätzlich zum Arbeitslohn zählt. Dies kennt man auch als geldwerter Vorteil. Ein tatsächlicher Vorteil eines solchen Firmenwagens ist die Möglichkeit zur privaten Nutzung neben den Geschäftsfahrten. Ebenso können Sie für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz in Ihrer Einkommensteuererklärung noch die Kilometerpauschalen bei den Werbungskosten geltend machen.

Bevor Sie sich jedoch für ein Firmenauto entscheiden, sollten Sie sich im Vorfeld gründlich dazu informieren. Denn auch hier wechseln die Gesetze sowie Regelungen ständig. Zum Beispiel gehört hierzu eine vollkommen neue Regelung, welche diejenigen Angestellten unter uns betrifft, die einen Parkplatz zur Verfügung gestellt werden. Denn dieser wird in der Zukunft nicht mehr kostenfrei bleiben. Nun greift der Fiskus nicht nur bei der Pendlerpauschale zu, sondern ebenso beim kostenlosen Parken am Arbeitsplatz. Daher sollten Sie immer auf dem neuesten Stand sein, um jegliche negative Überraschungen zu vermeiden. Halten Sie einfach Ihre Augen und Ohren immer offen und sprechen Sie mit Ihren Kollegen darüber.