Fahrtenbuch

Das Fahrtenbuch richtig führen für Finanzamt und Co

Für Geschäftsfahrzeuge müssen Fahrtenbücher geführt werden - lesen Sie hier was es zu beachten gilt. Egal ob bei elektronischem Fahrtenbuch oder per Block

 

Das Führen eines Fahrtenbuchs ist für viele Autofahrer sehr lästig. In den meisten Fällen wird die Erfassung der Kilometer nicht freiwillig gemacht, sondern wird vom Arbeitgeber vorgeschrieben. Das Festhalten der zurückgelegten Kilometer in Fahrtenbüchern wird von fast allen Arbeitgebern verlangt, sofern es sich um Geschäftsfahrzeuge handelt, die entweder geschäftlich oder sogar privat genutzt werden. Der Hintergrundgedanke ist der, dass Unternehmen die Fahrtenbücher benötigen um die Fahrzeuge abschreiben zu können.

Fahrtenbücher werden letztendlich fast immer elektronisch geführt, beispielsweise in Exceltabellen. Doch für den Einsatz im Auto ist es empfehlenswert, ein klassisches Fahrtenbuch, in Form eines kleinen Heftes oder Blocks zu verwenden, von dem die Daten später manuell in das elektronische System übertragen werden.

Damit ein Fahrtenbuch auch gültig ist und somit für die steuerliche Berücksichtigung herangezogen werden darf, muss es nach festgelegten Regeln geführt werden. Dabei sind die folgenden Punkte zu beachten. Zunächst einmal ist für jede einzelne Fahrt festzuhalten, ob es sich um eine private oder geschäftliche Fahrt handelt, dazu ist es erforderlich sowohl den Start- beziehungsweise Ausgangsort als auch das Ziel der Fahrt zu notieren. Doch das alleine reicht noch nicht. Ebenfalls muss der Grund für die Fahrt sowie die zurückgelegten Kilometer notiert werden. Außerdem ist erforderlich, dass bei jeder Fahrt der aktuelle Kilometerstand des Fahrzeugs aufgeschrieben wird.

Aus der Erfahrung vieler Autofahrer geht hervor, dass es nur funktioniert, ein ordentliches Fahrtenbuch zu führen, wenn es regelmäßig geführt wird, das heißt im Idealfall nach jeder einzelnen Autofahrt. Ansonsten kann es schnell passieren, dass sich bei der Erfassung Fehler einschleichen, in dem beispielsweise falsche Kilometerstände notiert werden, oder sogar einzelne Fahrten vergessen beziehungsweise ausgelassen werden. Im Übrigen kann das Finanzamt sogar die zurückgelegten Kilometer beziehungsweise die Angaben im Fahrtenbuch kontrollieren. Das geht geschieht durch die Betrachtung des tatsächlichen Kilometerstand des Fahrzeugs, aber auch durch Abgleich des Kilometerstands der im Fahrtenbuch festgehaltenen Kilometerständen auf Rechnungen, die beispielsweise vom Autohäusern bei der Inspektion ausgestellt werden.