Führerscheinklasse

Führerscheinklasse und was man damit fahren darf

Die Führerscheinklasse entscheidet darüber, welche Kraftfahrzeuge von einem Fahrer überhaupt im Straßenverkehr betrieben und gefahren werden dürfen.

 

Mit einem Alter von 15 Jahren besteht die früheste Möglichkeit im öffentlichen Straßenverkehr ein Fahrzeug führen zu dürfen. Mit der Führerscheinklasse Mofa darf ein einsitziges Kraftrad mit einer Maximalleistung von 25 km/h legal gefahren werden. Ab 16 Jahren hat man die Möglichkeit, als Erweiterung die Führerscheinklasse M zu erwerben. Hier werden vor der theoretischen und praktischen Prüfung ein Sehtest und ein Erste-Hilfe-Kurs verlangt. Nach bestandener Prüfungen darf der Fahrer Mopeds oder Motorräder bis maximal 45 km/h führen.

Die nächsten Führerscheinklassen im Bereich der Zweiräder gliedern sich in die Klasse A1 für Motorräder bis 11 kW Motorleistung, die Klasse A-Beschränkt für Motorräder bis 25 kW Motorleistung und die Klasse A-Unbeschränkt für Motorräder mit einer Motorleistung über 25 kW. Ab den Klassen A wird ein Mindestalter von 18 Jahren für A-Beschränkt, beziehungsweise 25 Jahren für A-Unbeschränkt vorausgesetzt. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs dürfen nur Krafträder mit einer Maximalgeschwindigkeit von 80 km/h bewegt werden. Die sich immer weiter verbreitenden Quadts dürfen ab 16 Jahren gefahren werden. Voraussetzung hierfür ist die Führerscheinklasse S im Zusammenhang mit einer Theorie- und einer praktischen Prüfung.

Im Bereich der vierrädrigen Führerscheinklassen gilt das Mindestalter von 18 Jahren. Der übliche Autoführerschein steht für die Klasse B und schließt eine Fahrerlaubnis für die Klassen L, M und S automatisch bei bestehen der Prüfungen mit ein. Mit der Führerscheinklasse B dürfen Kraftfahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen gefahren und Anhänger bis zu 750 kg gezogen werden. Größere und schwerere Anhänger erfordern den zusätzlichen Erwerb der Führerscheinklasse BE. Leichtere LKWs mit einem Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen darf man mit dem normalen PKW Führerschein fahren.

Wer den Beruf des Busfahrers in Erwägung zieht, der sollte sich mit den Führerscheinklassen D beschäftigen und mindestens 21 Jahre alt sein. Mit den niedrigsten Klassen D1 und D1E ist es erlaubt, Busse mit einer Fahrgastplatzanzahl von maximal 16 Personen zu fahren. Busse mit mehr als 16 Fahrgastplätzen erfordern die Führerscheinklassen D oder DE.

Das betreiben von Landwirtschaftsfahrzeugen, wie zum Beispiel Traktoren mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten setzen die Führerscheinklassen L oder T voraus. Die kleinste Klasse L kann im Alter von 16 Jahren erworben werden. Ein Traktor darf mit dieser Fahrerlaubnis nicht schneller als maximal 32 km/h fahren. Ab einer Geschwindigkeit von 32 km/h bis zu 60 km/h ist ein Führerschein der Klasse T nötig. Normalerweise kann dieser ab 18 Jahren erworben werden, doch in bestimmten Ausnahmesituationen ist er auch ab 16 Jahren schon möglich.