Gebrauchtwagen Garantie

Mit einer Gebrauchtwagen Garantie fahren Sie sicher

Eine Gebrauchtwagen Garantie gibt dem Käufer die Sicherheit, dass der Wagen in Ordnung ist. Mögliche Reparaturen in der Garantiezeit bezahlt der Händler.

 

Der Kauf eines gebrauchten Autos glich früher oft einem Glücksspiel. Kaum ein Laie verfügt über genügend Erfahrung, um den Zustand eines Wagens aus zweiter oder dritter Hand wirklich korrekt zu beurteilen. Eine Gebrauchtwagen Garantie beseitigt diese Probleme, denn sie gibt dem Käufer deutlich mehr Sicherheit. Während eine Garantie für Gebrauchtwagen früher allenfalls auf Nachfrage und häufig nur gegen Zahlung eines Aufpreises gegeben wurde, sind die Händler heute verpflichtet, ein Garantieversprechen zu geben. Tauchen in den ersten Monaten nach dem Kauf gravierende Probleme auf, müssen sie in der Regel auf Kosten des Händlers behoben werden.

Die gesetzlichen Regelungen zur Gebrauchtwagen Garantie kommen den Käufern sehr entgegen. Sie müssen anders als in der Vergangenheit nicht länger nachweisen, dass ein aufgetretener Mangel bereits beim Kauf bestand. Dieser Nachweis ist nämlich in der Praxis oft unmöglich. Vielmehr können Gebrauchtwagenkäufer heute zum Händler fahren und eine kostenlose Reparatur verlangen. Allerdings erstreckt sich eine Gebrauchtwagen Garantie nicht auf alle Bauteile, auch Verschleißteile wie etwa Bremsbeläge sind ausgeschlossen. Diejenigen Teile eines Autos, deren Austausch schnell sehr teuer wird, werden von der Gebrauchtwagen Garantie aber regelmäßig erfaßt. Dazu gehören beispielsweise der Motor oder das Getriebe bei Automatikfahrzeugen.

Welche möglichen Schäden eine Gebrauchtwagen Garantie im einzelnen abdeckt, das kann von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich sein. Kunden sollten deshalb vor dem Kauf eines Autos immer das Kleingedruckte in den Garantiebedingungen lesen. Es macht auch einen Unterschied, ob die Garantie von einem externen Dienstleister angeboten wird, oder ob ein Autohaus mit angeschlossener Werkstatt Vertragspartner des Käufers wird. Denn ein Autohaus mit Werkstatt ist in der Regel eher bereit, die notwendigen Reparaturen auf Kulanzbasis auszuführen.

Beachten muss man zudem, dass für manche Fahrzeuge eine Gebrauchtwagen Garantie vom Händler explizit ausgeschlossen wird. Gründe dafür können beispielsweise ein zu hohes Alter und eine zu hohe Laufleistung sein. In diesem Fall werden die Autos häufig als so genannte Bastlerfahrzeuge verkauft. Wer sich darauf einlässt, der bekommt zwar einen günstigen Wagen, verzichtet aber auf jegliche Gebrauchtwagen Garantie.