Wertermittlung

Wertermittlung der Fahrzeugwerte von Automobilen

Nach einem Autounfall kann es sein, dass eine Wertermittlung durchgeführt werden muss. Aber auch Verkäufer sind an Kfz-Gutachten interessiert.

 

Nach einem Verkehrsunfall beziehungsweise Autounfall kommt es oft vor, dass die Werte der beiden Unfallfahrzeuge ermittelt werden müssen. Das ist zum Beispiel dann der Fall wenn eines oder sogar beide Fahrzeuge so sehr beschädigt sind, dass es sich nicht mehr lohnt diese zu reparieren. Die Wertermittlung muss deshalb erfolgen, weil zumindest eine der Versicherungen für den entstandenen Schaden aufkommen muss, und anhand der Wertermittlung der Fahrzeuge festgemacht wird, welche Beträge von der Versicherungsgesellschaft des Schuldigen an die Beteiligten bezahlt werden müssen.

Ist nach einem Autounfall an einem Fahrzeug ein Schaden entstanden und soll dieser über eine Versicherung abgewickelt werden, so beauftragt die Versicherung des Unfallverursachers auf jeden Fall einen Gutachter, welcher eine Wertermittlung beziehungsweise ein Kfz-Gutachten durchführt und den Schaden beziffert. Sollte man selbst der Geschädigte sein, so kann es nicht schaden einen zusätzlichen Gutachter zu beauftragen, denn es kommt leider immer wieder vor, dass die Gutachter der Versicherungsgesellschaften ihre Gutachten gerne zu Gunsten ihres Auftraggebers anfertigen. Bevor man allerdings ein weiteres Kfz-Gutachten in Auftrag gibt, sollte vorher geklärt sein wer die Kosten für das Gutachten übernimmt – schließlich arbeiten die Gutachter nicht umsonst. Entsprechende Auskünfte erhält man sowohl beim Anwalt oder alternativ auch bei der eigenen Versicherungsgesellschaft.

Fahrzeuggutachten werden natürlich nicht nur dann angefertigt, wenn es einen Unfall gegeben hat. So kann es beispielsweise auch erforderlich sein, eine Wertermittlung für ein Fahrzeug durchführen zu lassen, dass verkauft werden soll. Insbesondere dann, wenn es sich um ein Automobil handelt, welches nicht sehr häufig zum Verkauf angeboten wird – denn dann wird es immer schwer entsprechende Vergleichswerte in Erfahrung zu bringen.

Allerdings muss ein Fahrzeuggutachten nicht zwangsweise von einem Gutachter oder Sachverständigen durchgeführt werden. Inzwischen ist es auch möglich über das Internet eine Wertermittlung vorzunehmen. In diesem Zusammenhang sind die Onlineservices von Schwacke oder DAT zu empfehlen. Durch Eingabe einiger Fahrzeugdaten wird anhand von Datenbankdaten der Fahrzeugwert ermittelt. Für den Autoverkäufer hat solch ein Onlineservice den Vorteil, dass dieser günstiger ist und es keine Wartezeit gibt.