KFZ Ummeldung

KFZ Ummeldung ganz einfach und schnell vornehmen

Heutzutage kann eine KFZ Ummeldung sehr schnell durchgeführt werden. Auf dieser Seite stehen die wichtigsten Infos zum Ummelden des Fahrzeugs.

 

In gewissen Situationen kann es vorkommen, dass ein Fahrzeug umgemeldet werden soll. Gemeint ist eine Änderung des Fahrzeughalters. Dies kommt zum Beispiel dann vor, wenn die Eltern ihr Fahrzeug an den Nachwuchs verschenken. In solch einem Fall nimmt man eine Kfz Ummeldung vor. Das Fahrzeug wird also nicht abgemeldet – stattdessen erfolgt lediglich eine Umschreibung des Halters. Allerdings kommt es hierbei immer wieder zu Schwierigkeiten beziehungsweise zu Verzögerungen, weil die Menschen schlichtweg nicht genau wissen, wie hierbei zu verfahren ist.

Genau betrachtet gestaltet es sich ganz einfach, eine Kfz Ummeldung vorzunehmen. Wichtig ist nur, dass mehrere Punkte beachtet und somit die erforderlichen Voraussetzungen geschaffen werden. So ist es zunächst erforderlich, dass eine Änderung der Kfz-Versicherung erfolgt. Im Grunde genommen läuft die Ummeldung des Fahrzeugs genau so wie eine Zulassung ab. Der neue beziehungsweise künftige Fahrzeughalter muss auf der Zulassungsstelle entweder die EVBN (elektronische Versicherungsbestätigungsnummer) oder die Versicherungskarte (Deckungskarte) vorlegen. Nur auf diese Weise kann gegenüber der Zulassungsstelle das Bestehen eines vorläufigen Versicherungsschutzes nachgewiesen werden. Des Weiteren ist es erforderlich, dass eine Vollmacht des bisherigen Fahrzeughalters vorliegt – nur mit dessen Zustimmung kann die Ummeldung erfolgen. Am einfachsten ist es natürlich, wenn der bisherige Fahrzeughalter einfach mitkommt und sich auf der Zulassungsstelle einfach ausweist, somit kann auf die Vollmacht verzichtet werden.

Noch einmal zurück zur Kfz-Versicherung. Hier ist der Ablauf ganz einfach. Der künftige Fahrzeughalter fordert einfach die EVBN an, damit ein vorläufiger Versicherungsschutz besteht. In den kommenden Tagen erhält er die weiteren Unterlagen, damit der Versicherungsvertrag geschlossen werden kann. Sofern die bestehende Kfz-Versicherung des bisherigen Halters benötigt wird, gilt es dies direkt mit dem Versicherungsanbieter zu klären – hiermit hat die Zulassungsstelle nichts zu tun.

Was die Kennzeichen betrifft, so können diese übernommen werden. Voraussetzung ist natürlich, dass sich der Wohnsitz des neuen Fahrzeughalters im selben Landkreis befindet. Ansonsten ist es erforderlich, ein neues Kennzeichnen zu beantragen. Sofern man ein Wunschkennzeichen erhalten möchte, ist dies ebenfalls erforderlich.