Nutzungsausfalltabelle

Nutzungsausfalltabelle zur Schadenregulierung

Bevor man sich einen Mietwagen nimmt, sollte man einen Blick auf die Nutzungsausfalltabelle geworfen haben. So wird ersichtlich, was einem zusteht.

 

Bei etlichen Autounfällen verhält es sich so, dass die Fahrzeuge der in den Unfall verwickelten Autofahrer, nicht mehr fahrtauglich sind und deshalb in eine Werkstatt gebracht werden müssen – teilweise kommt es auch immer wieder vor, dass ein Totalschaden vorliegt und letztendlich keine andere Möglichkeit bleibt, als ein neues Fahrzeug anzuschaffen. Sowohl die Neuanschaffung, als auch die Reparatur, nehmen schlichtweg eine gewisse Zeit in Anspruch – es ist nicht ohne weiteres möglich, von heute auf morgen wieder mit dem eigenen Auto zu fahren.

Sofern man den Unfall nicht selbst verschuldet hat und somit die anderen Beteiligten des Unfalls die Kosten zu tragen haben, ist es möglich, einen so genannten Nutzungsausfall geltend zu machen. Damit ist gemeint, dass einem ein gewisser Betrag zusteht, weil man über das eigene Fahrzeug nicht verfügen kann.

Die meisten Leute lassen sic dies nicht zweimal sagen und mieten sich kurzerhand ein kostspieliges Auto. Allerdings kann solch ein Schuss auch nach hinten losgehen: Bevor man entsprechende Maßnahmen ergreift, sollte man erst einmal einen Blick in eine Nutzungsausfalltabelle werfen und somit herausfinden, welcher Betrag einem überhaupt zur Verfügung steht – je nach Fahrzeug können nämlich sehr große Unterschiede bestehen.

Es ist vollkommen klar, dass man als Besitzer eines Kleinwagens kurzerhand eine Oberklasselimousine mieten und auf eine vollständige Kostenübernahme durch den Versicherer spekulieren kann. Am Ende ist es so, dass die Entschädigung verhältnisgemäß erfolgt: Wenn man einen Kleinwagen besessen hat, sollte man sich auch einen Kleinwagen mieten. Zudem gilt es bei den Kosten sehr gut aufzupassen: Letztendlich entscheidet die Nutzungsausfalltabelle darüber, in welcher Höhe eine Entschädigung vorgenommen wird.

Um mehr über die Tabelle und den Nutzungsausfall zu erfahren, den man selbst geltend machen kann, bietet es sich an, sich mit dem eigenen Versicherer in Verbindung zu setzen. Dieser kann einem in der Regel weiterhelfen und zudem aktuelle Werte beziehungsweise Beträge nennen. Alternativ kann natürlich auch der eigene Anwalt – sofern dieser denn eingeschaltet wurde – kontaktiert werden. Auch in diesem Fall ist es möglich, an aktuelle Zahlungen zu gelangen, die in der Nutzungsausfalltabelle festgehalten sind. Bei Tabellen, die man im Web findet, gilt es hingegen vorsichtig zu sein: Leider sind diese nicht immer aktuell.