Oldies

Oldies sind heute echte Prachtstücke auf den Straßen

Als Oldies bezeichnet man Fahrzeuge, die mehr als dreißig Jahre alt sind. Die meisten von ihnen sind Liebhaberstücke, die nicht im Alltag verwendet werden.

 

Rund 1,5 Millionen Fahrzeuge sind in Deutschland mit einem H-Kennzeichen zugelassen und gelten als Oldies. Dabei steht das H hinter der Ziffernfolge und bedeutet historisch. Die Zulassung eines Fahrzeugs mit einem H-Kennzeichen hat mehrere Vorteile. So sind diese Fahrzeuge von der Abgasuntersuchung (AU) befreit. Außerdem ist oft die Versicherung billiger als normal, und der Besitzer bezahlt für seinen Wagen eine pauschale niedrige Kfz-Steuer, die unabhängig vom Hubraum ist. Nicht jeder Oldie jedoch erhält das H-Kennzeichen, dafür muss er einige Voraussetzungen erfüllen. Die Grundvoraussetzung ist, dass der Wagen einer technischen Untersuchung unterzogen wird.

Dabei wird der Zustand des Fahrzeugs festgestellt, und es wird festgehalten, ob und wie weit der Wagen noch dem Original entspricht. Bei größeren Veränderungen technischer Art verweigern die amtlichen Prüfer oft die Erteilung des H-Kennzeichens. Oft wird das Kennzeichen auch nicht erteilt, wenn sich bei der Untersuchung herausstellt, dass der Oldie noch als ganz normales Alltagsfahrzeug benützt wird. Oldies werden je nach Zustand mit den Noten eins bis fünf bewertet, wobei die eins der Bestzustand ist.

Er ist äußerst selten, denn er erfordert in der Regel eine sehr aufwändige und teuere Restauration, bei der der Wagen buchstäblich bis auf die letzte Schraube auseinander genommen wird. Jedes Teil wird einzeln kontrolliert und überholt, bevor der Oldie wieder zusammengebaut wird. Außerdem muss man den Nachweis erbringen, dass das Fahrzeug ursprünglich genau mit jenem Motor und jenem Getriebe ausgeliefert wurde, welches es heute besitzt. Die Originalfarbe muss ebenso stimmen wie die Farbe der Polsterung. Solche Oldies kommen fast nie in den Handel, sie wechseln den Besitzer praktisch nur durch Vererbung.

Etwas weniger hoch sind die Ansprüche für Oldies der Klassen 2 und 3. Hier dürfen auch Teile verwendet werden, die keine Originalteile sind. Jedoch ist die Art und Anzahl der Fremdteile genau definiert. Fahrzeuge mit Note 3 dürfen sogar Roststellen aufweisen, jedoch keineswegs an tragenden Teilen. Bei beiden Klassen muss das Fahrzeug zum Verkehr zugelassen sein, d.h. eine gültige Hauptuntersuchung besitzen. Dies trifft bei der Note 4 nicht mehr zu, jedoch muss der Oldie prinzipiell noch fahrfähig sein. Fahrzeug mit Note fünf hingegen können nur noch mit großem Aufwand restauriert werden und haben im Allgemeinen nur den Zweck, als Ersatzteillager für andere Oldies zu dienen.