Energieeffizienzklassen bei Pkws

Umweltschützer erfahren nicht, wer an Festlegung der Energieeffizienzklassen beteiligt war

21.10.13

Die Autolobby scheint beim Festlegen der Energieeffizienzklassen für Fahrzeuge starken Einfluss gehabt zu haben und erhält derzeit eine gute Rückendeckung.

 
Gute Effizienzklasse trotz vieler Abgase © panthermedia.net/Sergiy SerdyukGute Effizienzklasse trotz vieler Abgase

In Anbetracht der Tatsache, dass eine SUV deutlich schwerer als ein Kleinwagen ist und im Regelfall auch über eine kräftigere Motorisierung verfügt, muss bei gesundem Menschenverstand über die Einteilung in Energieeffizienzklassen nicht lange nachgedacht werden: Der Kleinwagen würde die bessere Einstufung erhalten. Doch zum Erstaunen vieler Menschen ist dies in Deutschland nicht zwingend der Fall.

Aus einer aktuellen Mitteilung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) geht hervor, dass spritdurstige Fahrzeuge eine bessere Einteilung erzielen können, als Kleinfahrzeuge. Die Umweltschützer nennen sogar konkrete Beispiele: Der schwere Audi Q7 erreicht zum Beispiel eine bessere Energieeffizienzklasse als der Smart.

Autolobby mit großem Einfluss

Die Antwort auf die Frage, weshalb dies so ist, muss nicht lange gesucht werden. Laut der Deutschen Umwelthilfe hat die Autolobby einen maßgeblichen Einfluss auf die Politik genommen und letztlich sichergestellt, dass solche Einstufungen möglich sind. Um dies nach außen hin vertreten bzw. die Einstufung darlegen zu können, wurde das Gewicht der Fahrzeuge in den Mittelpunkt gestellt.

Die Ausarbeitung dieses Systems erfolgt unter dem damaligen Wirtschaftsminister Rainer Brüderle. Es wird darüber spekuliert, ob sich der Spitzenpolitiker seiner Zeit besonders stark für die Automobilindustrie engagiert hat. Genau deshalb möchte die Deutsche Umwelthilfe auch Akteneinsicht erhalten. Die Umweltschützer wollen sehen, wie damals gearbeitet wurde. Allerdings stellt sich das Ministerium quer, es werden derzeit keine Akten herausgegeben – und zwar ohne Angabe von Gründen.

Keine Akteneinsicht während des Wahlkampfes

Aufgrund dieses Verhaltens sind die Umweltschützer gleich mehrfach vor Gericht gezogen und konnten sich dabei äußerst erfolgreich behaupten. Der Europäische Gerichtshof hat am 18. Juli dieses Jahres bestätigt, dass die Umweltschützer ein Recht auf Einsicht der Akten haben. Daraufhin wurde sogar das Verwaltungsgericht Berlin aktiv: Das Bundeswirtschaftsministerium wurde dazu aufgefordert, die Akteneinsicht zu erteilen.

Trotz dieser Aufforderung hält sich das Ministerium zurück. Konkret bedeutet dies, dass überhaupt nichts passiert. Es wurde weder eine Einsicht erteilt noch erläutert, weshalb dies nicht möglich ist. Die Umweltschützer gehen davon aus, dass eine Akteneinsicht unbedingt verhindert werden soll, solange die Bundestagswahl noch nicht erfolgt ist. Schließlich befindet sich der Wahlkampf auf Hochtouren und negative PR könnte schlussendlich die eine oder andere Wählerstimme kosten.

   

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