Euroführerschein

Der Euroführerschein lässt Europa weiter zusammenwachsen

Mit dem Euroführerschein trifft die EU eine weitere Regelung, mit der die Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern abgebaut und vereinheitlicht werden.

 

Der Euroführerschein ist ein fälschungssicherer Führerschein im praktischen Scheckkartenformat und ist in der gesamten EU ohne zusätzlichen internationalen Führerschein gültig. Außerhalb der EU ist es bei Reisen empfehlenswert, einen internationalen Führerschein in der Tasche zu haben, der jedoch wiederum nur dann ausgestellt werden darf, wenn ein Euroführerschein vorhanden bzw. beantragt ist. Die alten Führerscheine in rosa bzw. grauer Ausführung werden teilweise im Ausland nicht akzeptiert, auch wenn sie zur Zeit noch gültig sind. Gerade im Ausland ist es besser, Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen. Hat man bereits den Euroführerschein, ist beim Umzug innerhalb der EG ein erneuter Umtausch nicht erforderlich.

Mit den entsprechenden Antragsunterlagen kann bei der zuständigen Führerscheinstelle beim eigenen Wohnsitz der Führerschein in den Euroführerschein umgetauscht werden. Notwendig sind dafür der gültige Führerschein, ein Lichtbild, der gültige Personalausweis oder Reisepass, natürlich nicht zu vergessen die Antragsgebühr. Die Antragstellung muss selbstverständlich persönlich erfolgen. Wurde der Führerschein bei einer anderen Behörde ausgestellt, wird von dort eine Karteikartenabschrift benötigt, welche auch telefonisch angefordert werden kann. Nach der Antragstellung dauert es cirka 4 Wochen bis zu Aushändigung des Euroführerscheins.

Da die Rechtslage in Bezug auf den Führerschein und seine Umschreibung, sei er nun grau oder rosa, nicht gerade unkompliziert ist, hat eine Art Führerscheintourismus vornehmlich in Richtung Osten eingesetzt, der von Autofahrern in Anspruch genommen wird, die hier in Deutschland sich einer MPU unterziehen sollen. Es hat diesbezüglich bereits Gerichtsentscheidungen bis zum EuGH gegeben.

Große Änderungen gibt es beim Euroführerschein nicht; Führerscheine, die noch nach dem alten Recht erstellt wurden, bleiben in vollem Umfang und ohne Befristung gültig. Bei diesem Bestandsschutz gibt es aber zwei Ausnahmen, die Inhaber der Führerscheinklasse 2 müssen vor erreichen des 50. Lebensjahres ihren alten Führerschein in einen Scheckkarten-Führerschein umtauschen.

Gleiches gilt für die Inhaber der Führerscheinklasse 3, die weiterhin Züge mit Achsen über 12 Tonnen führen wollen. Die anderen Inhaber der Klasse 3 unterliegen nicht dem Zwangsumtausch. Ihnen bleibt es freigestellt, sich rechtzeitig einen Euroführerschein zu besorgen, damit der nächste Urlaub im Ausland reibungslos verläuft.