Bußgeldverfahren

Das Bußgeldverfahren ahndet Ordnungswidrigkeiten

Im Bußgeldverfahren, das im Ordnungswidrigkeitengesetz geregelt ist, werden Ordnungswidrigkeiten, beispielsweise Verkehrsdelikte dementsprechend geahndet.

 

Ein Bußgeldverfahren ist keine schöne Sache, und es wird sicherlich niemanden geben, der freiwillig scharf darauf ist, einmal an einem solchen teilzunehmen. Doch wie das Leben so spielt, kann man ein solches Verfahren schneller als einem lieb ist am Hals haben. Einmal im Straßenverkehr nicht auf Schilder geachtet und die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um ein Vielfaches überschritten, schon kann es soweit sein und man bekommt einen Bußgeldbescheid zugestellt. Bei den meisten ist dann die Unwissenheit und die damit verbundene Sorge groß.

Grundsätzlich können in einem Bußgeldverfahren Bußgelder zwischen fünf Euro und mehreren Millionen Euro verhängt werden, gerade im Straßenverkehrsrecht sind auch weitere Sanktionen möglich und werden bei entsprechend schwerwiegenden Delikten auch eingesetzt. So gibt es die Möglichkeit eines Fahrverbots, der Führerschein wird eingezogen, oder man bekommt einen Eintrag im Verkehrszentralregister in Flensburg, wo das Kraftfahrt-Bundesamt seinen Sitz hat. Dabei handelt es sich um die berühmt-berüchtigten Punkte. In anderen Gesetzen ist festgelegt, dass Gegenstände, die mit der Straftat oder Ordnungswidrigkeit in Zusammenhang stehen, eingezogen werden können.

Die Vorgehensweise im Bußgeldverfahren ist im Ordnungswidrigkeitengesetz, kurz OWiG, genauestens geregelt. Grob betrachtet ist das Verfahren in drei Abschnitte unterteilt. Im sogenannten Vorverfahren ermittelt die Verwaltungsbehörde das entsprechende Delikt und ahndet es mit dem Bußgeldbescheid. Dieser wird dem Betroffenen per Postzustellungsurkunde und auf seine Kosten zugestellt. Als zweites folgt das Zwischenverfahren. Hier entscheidet die Verwaltungsbehörde selbstständig über einen möglichen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid. Wenn nötig, wird der Vorgang an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Der dritte Schritt wäre dann das gerichtliche Verfahren, bei dem in erster Instanz das Amtsgericht entscheidet. Legt man gegen dessen Entscheidung Rechtsmittel ein, so ist die nächste Instanz das Oberlandesgericht. Bezahlt man jedoch gleich am Anfang das Bußgeld, so entfallen die folgenden Abschnitte selbstverständlich.

Bußgeldverfahren werden beispielsweise durch Verwaltungsbehörden, Staatsanwaltschaften oder Gerichten eingesetzt, um Verstöße unter anderem gegen die Straßenverkehrsordnung, das Ausländerrecht, das Jugendschutzgesetz, das Gewerberecht oder das Arbeits-und Sozialrecht zu ahnden, um nur einige wenige Beispiele zu nennen. Gegen Kinder sind Bußgeldverfahren grundsätzlich unzulässig.