Fahrerlaubnisklassen

Die Fahrerlaubnisklassen von A bis T im Überblick

Die Fahrerlaubnisklassen, die von der EU neu geregelt werden, sind mit verschiedenen Buchstaben benannt. Dies betrifft Auto- und Motorradführerschein.

 

Die neuen Fahrerlaubnisklassen, beziehungsweise deren neue Bezeichnungen ,welche 1999 durch die Europäische Union einheitlich in allen ihren Mitgliedsstaaten eingeführt wurden, sorgen heute noch für fragende Blicke und viel Unsicherheit. Insbesondere, wer die jahrelang gültigen alten Bezeichnungen noch im Kopf hat, tut sich oftmals schwer mit der Umgewöhnung. Fahranfänger, die im Verlaufe des letzten Jahrzehnts ihren Führerschein gemacht haben, kennen es ja gar nicht anders, und für sie sind die Bezeichnungen auf dem scheckkartengroßen EU-Führerschein von Anfang an vertraut gewesen.

Die Einteilung der Fahrerlaubnisklassen durch die EU erfolgte anhand von Buchstaben oder Buchstabenkombinationen sowie Kombinationen aus Buchstaben und Zahlen. Sie wurden auf Grundlage des internationalen Verkehrsabkommens festgelegt. Es beginnt bei Klasse A und außerdem gibt es noch die Fahrerlaubnisklassen B, BE, C, CE, D sowie DE, und zusätzlich bestehen noch die Unterklassen A1, C1, C1E, D1 und D1E. Einige besondere Klassen sind auch weiterhin nur in der Bundesrepublik zu finden. Diese lauten M, S, L sowie T.

Von allen Fahrerlaubnisklassen kommt der Normalbürger definitiv am häufigsten mit Führerscheinklasse B in Berührung. Dabei handelt es sich um den normalen Autoführerschein, den schließlich die meisten von uns machen. Er berechtigt nach der neuen EU-Regelung zum Steuern von Kraftfahrzeugen mit bis zu maximal 3,5 Tonnen Gesamtgewicht und höchstens acht Sitzplätzen, den Fahrersitz außen vor genommen. Auch Anhänger mit einem Gewicht bis zu 750 Kilogramm oder Zugkombinationen bis zu 3,5 Tonnen darf man mit Führerscheinklasse B bewegen. Entscheidend ist dabei jedoch, dass die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übertrifft.

Neben Klasse B kommen die Fahrerlaubnisklassen A oder A1 noch öfter vor, sie gelten für verschiedene Arten von Krafträdern und Leichtkrafträder, gegebenenfalls auch mit Beiwagen. Weitere Fahrerlaubnisklassen gibt es für die verschiedenen Klassifizierungen von Lastkraftwagen, für den Zweck der Personenbeförderung und vieles mehr. Jeder, der einen neuen Führerschein anstrebt, erhält, wenn es so weit ist, ein handliches Exemplar im Scheckkartenformat. Dies gilt auch dann, wenn man Änderungen, Neuerteilungen oder Verlängerungen der Fahrerlaubnis beantragt.