Restwerte

Restwerte mit unterschiedlicher Bedeutung

Ganz egal um welche Automobilsituation es sich handelt - spricht man von Restwert in Bezug auf Fahrzeuge, dann macht der Autohalter meist Verluste.

 

Der Begriff Restwert steht für einige Definitionen im Automobilbereich. Bedeuten wird er aber immer nur eines: Er beschreibt den restlichen Wert eines Fahrzeuges, nach Ablauf eines Vertrages oder nach einem Autounfall. Vertragliche Restwerte resultieren meist aus Leasing-Verträgen. Auch hier gibt es unterschiedliche Arten des Leasings. Eine Art ist das Restwert-Leasing. Allerdings ist diese Leasing Art relativ unkalkulierbar, denn bei Vertragsabschluss wird ein Wert festgelegt, den der Kunde nach Ablauf des Leasing Vertrages als Abschlusszahlung zahlen muss. Geht alles gut, dann ist dies der Wert, den das Fahrzeug auch noch regulär auf dem Gebrauchtwagenmarkt erzielen würde.

Jedoch lässt sich nie mit 100 Protzentiger Sicherheit über zwei oder drei Jahr prognostizieren, wie sich der Markt für Gebrauchtfahrzeuge entwickeln und verhalten wird. Liegt dann bei Vertragsauslauf der Fahrzeugwert unter dem marktüblichen Restwert, muss der Leasingnehmer, also der Kunde, draufzahlen. Im umgekehrten Fall erhält der Kunde vom Mehrerlös 75 Prozent und der Rest geht an die Leasinggesellschaft. Außer, der Kunde zieht in Erwägung gleich den nächsten Neuwagen über die Leasinggesellschaft zu leasen. Dann bekommt er den vollen Mehrerlös für die Anzahlung des nächsten Fahrzeuges gutgeschrieben.

Eine andere Definition für Restwerte liegt vor, wenn ein Autounfall geschehen ist. Ärgerlich ist so ein Unfall immer, aber richtig arg wird’s, wenn auf einem Schlag das neue Fahrzeug nicht mehr den eigentlichen Wert besitzt. Hier spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Das ist dann der Fall, wenn die durchzuführenden Reparaturkosten die Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- und Restwert übersteigen. Somit lohnt sich die Reparatur nicht mehr und die Haftpflichtversicherung wird nicht die Reparaturkosten erstatten, sondern nur noch die Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- und Restwert. Außer die Reparatur kostet nicht mehr als 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes.

Die Restwerte von Fahrzeugen werden von Sachverständigen, so genannten Gutachtern, veranschlagt, die vom Fahrzeughalter beauftragt werden müssen. Der so ermittelte Restwert kann der Versicherung gegenüber ohne weiteres veranschlagt werden. Eine Haftpflichtversicherung darf generell nur auf die Abrechnung auf Totalschadenbasis verweisen, wenn der ermittelte Restwert an den Schrottwert des Fahrzeuges heranreicht. Tut er dies nicht, dann liegt auch kein wirtschaftlicher Totalschaden vor und die Versicherung darf sich nicht um die Reparaturkosten drücken.