Schadenfreiheitsrabatt

Der Schadenfreiheitsrabatt und was dahinter steckt

Der Schadenfreiheitsrabatt ist hauptsächlich in der KFZ-Versicherung bekannt. Zum Beispiel gibt es gewisse Dinge bei einem Versicherungswechsel zu beachten.

 

Der Schadenfreiheitsrabatt kommt ursprünglich aus dem Bereich der Automobilversicherung. Mittlerweile gibt es diesen begriff auch noch in Verbindung mit anderen Versicherungen. Mit der Zeit wurde der Begriff zum Beispiel auch bei Krankenvollversicherungen oder auch bei Zusatzversicherungen oder sogar auch Haftpflichtversicherungen. Dort heißt es, je nach Anzahl der schadenfreien Jahre, gibt es dann entsprechend Vergünstigungen in Bezug auf die Grundprämie.

Bei der KFF Versicherung läuft das mit dem Schadenfreiheitsrabatt folgendermaßen ab. Hier werden nämlich die schadenfreien Jahre getrennt nach Fahrzeugvollversicherung, sprich der Vollkasko, und der KFZ Haftpflichtversicherung gezählt. Jeder einzelne Schadensfreiheitsrabatt wird in den Tarifbestimmungen geregelt. Zu beachten ist, dass es in der Fahrzeugteilversicherung, also der Teilkasko, keine Schadensfreiheitsrabatt gibt.

Es gibt einige Sachen zu beachten, wenn der Schadenfreiheitsrabatt übertragen wird. Wenn die Fahrzeugversicherung gewechselt werden soll, wird grundsätzlich nicht der Schadenfreiheitsrabatt übertragen. Auch der Beitragssatz wird nicht an den Versicherer übertragen. Der neue Versicherer fragt in dem Fall beim alten Versicherer nach dem so genannten Rabattgrundjahr. Das heißt er erfragt die Anzahl der schadenfreien Jahre, die beim alten Versicherer sich angesammelt haben. Auch die Anzahl der Schäden im Vorjahr werden erfragt, sofern welche stattgefunden haben.

Dann läuft es so ab, dass der neue Versicherer mit seinen eigenen Tarifen und nach seinen eigenen Tarifbestimmungen den neuen Schadensfreiheitsrabatt errechnet. Das wiederum bedeutet, dass ein Wechsel zu einem neuen Versicherer durchaus einen besseren Schadensfreiheitsrabatt bringen kann, oder natürlich auch, nach einem Schaden, den Rabattverlust mindern. Der Verlust kann in manchen Fällen sogar ganz verhindert werden, wobei das dann immer individuell abgeklärt werden muss.

Im Falle eines Schadens wird zu Beginn des darauf folgenden Versicherungsjahres eine bestimmte Anzahl an den so genannten schadenfreien Jahren abgezogen. Hier gilt auch wieder, Schäden in der Fahrzeugteilversicherung wirken sich nicht aus. Die Anzahl der abgezogenen Jahre regeln dann die jeweiligen Tarifbestimmungen und dementsprechend richtet sich dann auch wieder der Beitrag. Die Tabelle, in der dies erfasst wird, wird auch Rückstufungstabelle genannt. Der neue Schadenfreiheitsrabatt ergibt sich dann aus der Zahl der verbliebenen freien Jahre.