Straßenverkehrsgefährdung

Die Straßenverkehrsgefährdung und ihre Vorschriften

Wer eine Straßenverkehrsgefährdung begeht, der muss mit entsprechenden Strafen rechnen. Denn beim Führen von einem PKW wird Verantwortung vorausgesetzt.

 

Jede Person, die bei uns mit einem Automobil auf den Straßen unterwegs ist, hat eine gewisse Verantwortung, die sich auch übernehmen muss. Das ist Vorschrift. Wenn wer keine Verantwortung für sein Fahrzeug übernehmen kann, darf eigentlich gar nicht auf die Straße. Das vergessen wohl einige Fahrer von Fahrzeugen. Doch wer sich etwas zu Schulden kommen lässt oder besser gesagt, derjenige der das Risiko eingeht, stellt eine Straßenverkehrsgefährdung dar.

Eigentlich ist die Straßenverkehrsgefährdung der umgangssprachliche Begriff für die Gefährdung des Straßenverkehrs. Diese ist in Deutschland im Strafgesetzbuch geregelt. Sinn und Zweck oder auch der Schutzzweck, wie er genannt wird, ist die Sicherheit im Straßenverkehr. Denn wer eine Gefährdung riskiert, der begeht einen Gefährdungsdelikt.

Bei der Straßenverkehrsgefährdung gibt es Vorschriften, die das System regeln. Es beginnt beispielsweise beim Alkoholkonsum. Durch diesen ist der Fahrer in der Regel nicht mehr in der Lage sein Fahrzeug entsprechend sicher durch den Verkehr zu steuern. Die Rede ist hier auch nicht von einem Promille Gehalt eines Erwachsenen von beispielsweise 0,2 oder 0,3 Promille, sonder von einem wirklich alkoholisierten Fahrer. Das gleich gilt natürlich auch für Drogen, nur dass hier schon die geringste Menge berücksichtigt werden muss und das Vergehen auch bestraft wird, und das natürlich auch zurecht.

Außerdem muss jeder Fahrer eines Fahrzeuges, geistig und auch körperlich fit sein. Er darf laut Gesetz keine körperlichen Mängel haben, ausgenommen natürlich behindertengerechte Fahrzeuge. Diese werden aber ganz normal behandelt. Diese Aussage bezieht sich auf jemanden, der beispielsweise einen Arm gebrochen hat oder ein Bein gebrochen hat und trotzdem versucht Auto zu fahren.

Grundsätzlich gelten auch die normalen Straßenverkehrsregeln. Wer sich nämlich nicht an die Verkehrszeichen hält oder auch einen Überholvorgang falsch macht, der begeht ebenfalls eine Straßenverkehrsgefährdung. Auch derjenige, der an Fußgängerüberwegen falsch fährt, oder an bestimmten Stellen unangemessen schnell fährt bei uneinsichtigen Kreuzungen oder dergleichen, sowie wer natürlich unerlaubter Weise auf Autobahnen oder nicht dafür vorgesehenen Straßen wendet, der begeht ebenso eine Straßenverkehrsgefährdung. Wer sich mehr Informationen über diese Thema holen möchte, der findet genug Infos im Internet auf entsprechenden Seiten, die auch über die Rechtslage in solch einem Fall informieren.