TÜV

Was sich bei der neuen Hauptuntersuchung ändert

27.04.12

Die Novellierung der Hauptuntersuchung gilt als so gut wie abgeschlossen. Lesen Sie hier, welche Dinge bei der Hauptuntersuchung schon bald anders laufen.

 
Bei der Hauptuntersuchung wird künftig noch genauer hingesehen © TÜV SÜDBei der Hauptuntersuchung wird künftig noch genauer hingesehen

Wieder einmal hat der Gesetzgeber eine ganze Reihe an verkehrsrechtlichen Vorschriften geändert. Am Freitag den 30. März wurde der Novelle vom Bundesrat zugestimmt, sodass diese voraussichtlich am 1. Juni in Kraft treten wird. Die Änderungen gelten bundesweit und beziehen sich unter anderem auf die Hauptuntersuchung, die beim TÜV sowie auch anderen Prüfstellen durchgeführt werden.

Für alle Pkw-Besitzer bedeutet dies, dass bei der nächsten Hauptuntersuchung einige Dinge anders laufen werden. Genau betrachtet wurde eine ganze Reihe an neuen Vorschriften festgelegt, was so manchen Fahrzeugbesitzer überraschen dürfte. Nachfolgend die wichtigsten Änderungen.

Die Prüfer sehen noch genauer hin

Eine der größten Änderungen bei der Hauptuntersuchung besteht darin, dass die Prüfer noch genauer hinsehen. In den Fokus geraten nun auch die elektronischen Sicherheitssysteme. Vor allem ABS und ESP werden auf Funktionsfähigkeit überprüft. Dies bedeutet, dass die Prüfer mit einem Fahrzeug richtig fahren bzw. eine Geschwindigkeit von mindestens acht Kilometern pro Stunde erreichen müssen.

Die eigentliche Prüfung erfolgt hierbei mit dem so genannten HU Adapter. Er wird an die OBD Schnittstelle des Fahrzeugs angeschlossen, damit während des Fahrens ein direktes Auslesen und Überprüfen der Systeme via Computer möglich wird. Allerdings wird diese Art der Prüfung nicht umgehend eingeführt. Die Prüfstellen müssen sich noch vorbereiten. Laut dem TÜV SÜD ist davon auszugehen, dass der HU Adapter erst ab dem Sommer 2013 nahezu überall zum Einsatz gelangt.

Rückdatierung wird aufgehoben

Für Schlagzeilen sorgte bereits der Wegfall der Rückdatierung. Wer verspätet beim TÜV erscheint, muss keine Rückdatierung einer Plakette mehr befürchten. Allerdings zeigt man sich mit dem Überziehen der Frist künftig weniger kulant. Wer mehr als zwei Monate verspätet erscheint, muss womöglich mit einer Meldung bei der Polizei rechnen. Außerdem wird dann ein Aufschlag auf die Höhe der Prüfungsgebühren erhoben.

Neu ist auch der einheitliche Prüfungsbericht, der für alle Prüfungsstellen gilt. Bislang wurde je nach Prüfstelle mit einem anderen Mängelbaum gearbeitet. Außerdem werden die Beschreibungen der Mängel detaillierter sein, damit der Prüfungsbericht einer Kfz-Werkstatt vorgelegt werden kann und man dort genau weiß, welche Arbeiten am Fahrzeug erforderlich sind.

   

Weitere Nachrichten