Halteverbot

Das Halteverbot sorgt für einen freien Verkehrsfluss

Das Halteverbot ist ein wichtiges Verkehrszeichen. Indem es Fahrzeugen das Parken an bestimmten Stellen verbietet ist ein flüssiger Verkehr gewährleistet.

 

Wer kennt das nicht, man ist auf der Suche nach einem geeigneten Parkplatz. Natürlich sind sämtliche Parkhäuser überfüllt und viele Parkplätze belegt. So fährt man weiter durch die Straßen, bis man schließlich auf eine geeignete Stelle zum Parken am Straßenrand trifft. Die Geschwindigkeit wird verringert und noch bevor man mit dem Parkvorgang richtig begonnen hat wird dieser durch ein bestimmtes Verkehrsschild ausgebremst: Dem Halteverbot. Ein Erlebnis das viele Leute bei der täglichen Parkplatzsuche erleben. Ärgerlich wird also das Auto wieder in Bewegung gesetzt und nach einem neuen Parkplatz gesucht.

Vielen Leuten erscheint das Halteverbot total überflüssig, einige sind sogar der Überzeugung dass dieses Verkehrszeichen nur aufgestellt wird, um Autofahrer in überteuerte Parkhäuser zu zwingen. Achtet man jedoch genauer auf die Stellen die mit einem Halteverbot gekennzeichnet sind, so erkennt man schnell dass dieses Zeichen zu Recht dort platziert ist. Beispielsweise wird dieses Schild oft an Hauptstraßen aufgestellt. Auch wenn diese recht breit sind, ist ein Halteverbot nötig, da der Verkehrsfluss sonst durch parkende Fahrzeuge behindert werden könnte. Vor allem große Lastkraftwagen und Busse kommen kaum an engen Straßenstellen vorbei und führen so zu einem großen Rückstau.

Ein Halteverbot wird unterteilt in ein absolutes Haltverbot, sowie einem eingeschränktem Halteverbot. Im absoluten Halteverbot, wie es beispielsweise auch an Feuerwehreinfahrten zu finden ist, ist das Halten und Parken strengstens untersagt. Wird hier geparkt, so wird ein Bußgeld von maximal vierzig Euro verhängt, zudem wird das Auto auf eigene Kosten abgeschleppt. In einem eingeschränkten Halteverbot ist das Parken auch verboten und zieht die gleichen Konsequenzen nach sich wie im absoluten Halteverbot. Allerdings ist im eingeschränkten Halteverbot, das Halten zum Be- und Entladen des Kraftfahrzeugs erlaubt. Allerdings muss nach diesem Vorgang das Fahrzeug sofort zu Seite gefahren werden. Auch das Parken beziehungsweise Anhalten bis maximal drei Minuten ist hier erlaubt.

Das Halteverbot, ein großes blaues Schild mit rotem Rand und rotem Durchmesser wird von den Städten an entsprechenden Stellen angebracht. Der Verkehrsfluss auf Hauptstraßen soll so flüssig gehalten werden. Zudem bewirkt das Halteverbot das Freihalten wichtiger Zufahrten für Kranken- und Feuerwehrfahrzeuge. Zudem sorgt das Halteverbot auch dafür, dass parkende Fahrzeuge an entsprechenden Parkplätzen nicht zugeparkt werden.