Bereifung

Im Ausland kann ebenfalls eine Winterreifenpflicht gelten

23.10.11

Kraftfahrer, die mit Sommerbereifung in das Ausland fahren, sollten zunächst prüfen, ob für die ausländischen Straßen eine Winterreifenpflicht gilt.

 
Winterreifen dürfen bei Auslandsfahrten häufig nicht fehlen © ADACWinterreifen dürfen bei Auslandsfahrten häufig nicht fehlen

Die Einführung der Winterreifenpflicht im vergangenen Jahr hat zu zahlreichen Änderungen geführt. Viele Kraftfahrer hielten es zuvor für nicht notwendig, mit Winterreifen zu fahren. Doch seitdem man gesetzlich dazu verpflichtet ist, mit einer den Straßenverhältnissen angepassten Bereifung unterwegs zu sein, hat sich dies geändert. Die meisten Fahrzeugbesitzer haben sich entsprechend ausgestattet, um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten.

Sollte man trotz winterlicher Straßenverhältnisse bzw. bei Schnee oder Eis mit Sommerbereifung unterwegs sein, kann dies teuer werden. Im Schadensfall drohen ein Verlust des Versicherungsschutzes sowie ein Bußgeld. Doch selbst wenn es nicht zum Schadensfall gekommen ist und man lediglich unterwegs von den Gesetzeshütern ohne passende Bereifung ertappt wird, kann ein Bußgeld fällig werden.

Winterreifenpflicht gibt es auch im Ausland

Nicht nur in Deutschland gibt es die Winterreifenpflicht. In anderen Ländern gibt es diese Pflicht ebenfalls, weshalb es umso wichtiger ist, sich vor entsprechenden Fahrten ausführlich zu informieren. Sollte man dies nicht tun und dann mit einer ungeeigneten Bereifung erwischt werden, könnte dies ungemein teuer werden. Die Verkehrsexperten des ADAC haben erst kürzlich auf dieses Thema aufmerksam gemacht.

Der ADAC rät allen Kraftfahrern, die in oder durch das Ausland fahren, sich rechtzeitig zu informieren. Wer sich informiert und gegebenenfalls vorher noch die Bereifung anpasst, schließt unnötige Risiken und Konflikte aus, was letztlich bedeutet, dass man sicherer unterwegs ist.

Einzelne Länder im Überblick

In der Schweiz verhält es sich beispielsweise ganz ähnlich wie in Deutschland vor Einführung der Winterreifenpflicht. Eine generelle Pflicht zur Montage von Winterreifen existiert zwar nicht, doch sollte man aufgrund einer unpassenden Bereifung für das Aufkommen von Verkehrsbehinderungen verantwortlich sein, droht ein Bußgeld.

Noch strikter sind die Gesetzeshüter in Tschechien. Wer nach oder durch Tschechien fährt, sollte im Zeitraum vom 1. November bis zum 31. März mit Winterreifen unterwegs sein. Für diesen Zeitraum sind Winterreifen verpflichtend – zumindest bei entsprechenden Straßenverhältnissen. Wie der ADAC mitteilt, wurde diese Regelung erst kürzlich überarbeitet und gilt seither für alle Straßen des Landes.

   

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