Mitfahrgelegenheiten

Mitfahrgelegenheiten – von Hamburg nach München für die Hälfte

Es gibt tatsächlich noch Tramper, die sich auf der Suche nach Mitfahrgelegenheiten an der Autobahnauffahrt postieren, dabei geht es doch viel einfacher.

 

In der Zeitung findet man sie ja nicht allzu oft. Aber wenn dann mal eine Mitfahrgelegenheit drin steht, geht es unter Umständen gleich ab in die Staaten oder es sucht jemand einen Mitfahrer für die Segeltour. Nein, sucht man eine der normalen Mitfahrgelegenheiten lohnt sich auf jeden Fall der Blick in das Internet.

So mancher Autofahrer möchte seine Kosten für eine Fahrt, die er sowieso hinter sich bringen muss, senken, oder aber er möchte anregende Unterhaltung haben, wenn er eine längere Strecke bewältigen muss. Diese Fahrer wenden sich dann eine Mitfahrzentrale oder stellen ihr Angebot ins Internet. Es gibt hierfür genügend Seiten, auch ohne zusätzliche Gebühr. So kommt ein großer Pool an Mitfahrgelegenheiten zustande.

Ob nun über Internet oder über Telefon direkt bei der Mitfahrzentrale, der Suchende muss angeben, wann, also Datum und Tageszeit evtl. Stunde, er von woher nach wohin fahren will und ob es noch Besonderheiten gibt, wie zum Beispiel Nichtraucher gewünscht. Der Computer sucht dann nach einer passenden Mitfahrgelegenheit. Auf der entsprechenden Internetseite werden die Daten angezeigt und man kann Kontakt aufnehmen. Bei der Mitfahrzentrale ist eine Gebühr zu entrichten, um an die Daten und Kostenhöhe zu kommen. Die Gebühren sind im ersten Moment vielleicht etwas ärgerlich, doch bieten niedergelassene Mitfahrzentralen einen optionalen Versicherungsschutz und haben geringere Fehlerquoten. Außerdem werden Führerscheine und Personalausweise kontrolliert, was zu einer höheren Sicherheit beiträgt.

Fahrer und Mitfahrer treffen sich dann zu einer bestimmten Zeit an einem festgelegten Ort. Der Mitfahrer bezahlt den vorgegebenen oder ausgehandelten Mitfahrpreis und schon geht es los. Mitfahrgelegenheiten anzubieten lohnt sich gerade für Pendler, zumal der Fiskus die Fahrtkostenerstattung immer weiter reduziert. Fahrer und Mitfahrer bilden im Übrigen rechtlich gesehen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gem. Paragraph 705 BGB, da beide einen gemeinsamen, vertraglich bestimmten Zweck verfolgen, zu dem beide die vereinbarten Beiträge leisten.

Inzwischen gibt es auch schon Mitfahrgelegenheiten für die Reise per Bahn. Aber da die Bundesbahn ihr Preissystem mit Rabatten, Sonderaktionen usw. manchmal etwas unübersichtlich hält, sollte man vorher sich nach dem aktuellen Stand erkundigen. Auch Mitflüge werden neuerdings in Mitflugzentralen als Form von Mitfahrgelegenheiten angeboten. Und all dies hat angefangen mit selbst gezimmerten Holzkonstruktionen neben der Mensa an irgendeiner Uni.