Bussgeldtabelle

Die Bussgeldtabelle informiert über Strafen

Anhand der Bussgeldtabelle können Verkehrssünder sehen, welche Geldbußen oder andere Strafen bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr drohen.

 

Bei dem Wort Bussgeldtabelle denken die meisten Mitbürgerinnen und Mitbürger direkt an etwas, mit dem sie lieber nicht in Berührung kommen möchten. Und doch haben die meisten irgendwann einmal schon ein mehr oder weniger leichtes Verkehrsdelikt begangen, ob nun unabsichtlich oder mit voller Absicht. Egal welche Motive dahinter standen, wer im Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit begeht, hat automatisch auch mit der Bussgeldtabelle, offiziell bezeichnet man sie als Bussgeldkatalog-Verordnung, zu tun.

Die Bussgeldtabelle regelt seit dem Jahr 2001 bundeseinheitlich sämtliche Vorschriften, die im Zusammenhang mit der Erteilung von Verwarnungen bis hin zu Fahrverboten stehen, sie enthält darüber hinaus die jeweiligen Regelsätze für Geldbußen. Vorher war es so, dass die Bundesländer diese Dinge jeweils in Eigenregie regelten, was zu einer ziemlich großen Unübersichtlichkeit führte, wie man sich denken kann. Um mehr Transparenz und Rechtssicherheit zu erzielen, wurden die Landesregelungen also durch die neue Bundesregelung ersetzt.

Bei den in der Bussgeldtabelle aufgeführten Geldbeträgen handelt es sich um so genannte Regelsätze. Diese gehen davon aus, dass die Tat fahrlässig und unter den gewöhnlichen Tatumständen begangen wurde. Was viele nicht wissen ist die Tatsache, dass in Einzelfällen, die allerdings entsprechend begründet sein müssen, durchaus die Möglichkeit besteht, dass die Bußgeldbehörde oder ein Tatrichter andere Beträge festlegen.

Wer ein Bußgeld bis unter 35 Euro nach der Bussgeldtabelle erhalten hat, der kann sich noch relativ glücklich schätzen. Der finanzielle Verlust schmerzt zwar auf dem Konto, allerdings bleibt man von weiteren Konsequenzen verschont. Wer dagegen 40 Euro oder mehr bezahlen muss, der erhält obendrauf noch einen bis hin zu vier Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg. Umgangssprachlich spricht man von den Punkten in Flensburg, auf die naturgemäß kein Autofahrer scharf ist, ziehen sie doch bei einer entsprechenden Anzahl äußerst unangenehme Maßnahmen nach sich. Bei besonders schwerwiegenden Vergehen droht dem Verkehrssünder sogar ein Fahrverbot von einem bis zu drei Monaten, was natürlich der blanke Horror ist für jeden Fahrzeugbesitzer. Nicht nur aus diesem Grund empfiehlt es sich, die Verkehrsvorschriften ernst zu nehmen und sich daran zu halten.