Nutzungsausfall PKW

Der Nutzungsausfall beim PKW ist eine Art Trostpflaster

Ein Nutzungsausfall beim PKW wird in der Regel als Entschädigung für die Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer für das geschädigte Fahrzeug gezahlt.

 

Der Nutzungsausfall beim PKW ist der Schadensersatz an den Besitzer oder Eigentümer des Kraftfahrzeuges dafür, dass er infolge eines vom Unfallgegner verschuldeten Unfalls oder sonstiger unerlaubter Handlung zeitweise sein Kraftfahrzeug nicht nutzen kann. Nicht nur bei Kraftfahrzeugen, sondern auch bei anderen Sachen kann die entgangene Nutzung einen Vermögensschaden darstellen, der nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ersatzfähig ist.

Gemäß Rechtsprechung ist eine weitere Voraussetzung, dass die in Frage stehende Sache kommerzialisiert ist, was heißt, dass die Sache somit für Geld zu erstehen ist. Gleichzeitig aber muss es sich um ein Wirtschaftsgut mit allgemeiner und zentraler Bedeutung für die persönliche Lebenshaltung handeln. Man ist normalerweise auf die permanente Verfügbarkeit der Sache angewiesen. Beispiele hierfür sind unter anderem Kraftfahrzeuge oder Häuser im Eigengebrauch. Hiervon unterscheiden sich Güter, die allenfalls Luxusbedürfnisse erfüllen.

Wie schnell kann es zum Unfall kommen, ohne dass man selbst Schuld hat. Gerade die Winterzeit mit Schnee und Glatteis ist die Zeit der Unfälle, welche aber nicht unbedingt schwerer Natur sein müssen. Ein Blechschaden reicht auch durchaus. Der Wagen muss in die Werkstatt. Je nach Schaden kann es schon ein paar Tage dauern, bis der Wagen repariert ist. Frage ist, was man im der Zwischenzeit tun soll.

Das Fahrzeug fehlt für den Weg zur Arbeit, zum Einkaufen oder dafür, die Kinder in den Kindergarten zu bringen. Man hat unter Anderem einen Nutzungsausfall beim PKW. Ein Kfz-Sachverständiger nimmt den Unfall unter die Lupe und schreibt dann sein Gutachten und bewertet den entstandenen Schaden, eben auch unter der Berücksichtigung des Nutzungsausfalls beim PKW.

Dabei richtet sich der Schadensersatz nach einer alle gängigen Modelle erfassende Tabelle. Je nach Fahrzeugtyp wird in Gruppen von A und L eingeteilt für den Nutzungsausfall beim PKW, wobei in die Liste bereits die so genannten Vorhaltekosten eingerechnet sind. Vorhaltekosten dienen dem Grundbetrieb also Steuer, Versicherung, Abschreibungen. Betriebskosten und den Nutzungswert des Fahrzeuges. In der Regel werden für Autos, Motorräder, Wohnmobile usw., soweit diese nur in der Freizeit oder gewerblich genutzt werden, nur die Vorhaltekosten gezahlt. Der Nutzungsausfall beim PKW wird also nicht immer voll ersetzt, was bedeutet, dass man nicht unter allen Umständen den Mietwagen erstattet bekommt.