Nutzungsausfall Tabelle

Mit einer Nutzungsausfall Tabelle wissen Sie bescheid

Ein fremdverschuldeter Unfall mit Schaden am eigenen Pkw ist immer mit Kosten verbunden. Die Nutzungsausfall Tabelle gibt Ihnen einen ersten Anhaltspunkt.

 

Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird (sog. Haftpflichtschaden), hat Anspruch auf Inanspruchnahme eines Mietwagens für die Zeit, in dem sein unfallbeschädigtes Fahrzeug instand gesetzt wird. Kam es sogar zu einem Totalschaden, dann kann man so lange ein Mietauto fahren, wie man zur Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Fahrzeuges benötigt. Die Kosten für das Mietauto werden von der gegnerischen Autoversicherung übernommen. Zur Feststellung der Reparaturdauer bzw. der Wiederbeschaffungsdauer wird in der Regel ein Sachverständiger hinzugezogen. Bei geringfügigeren Fällen reicht auch die Aussage der gewählten Reparaturwerkstatt, oder, bei Eigenreparatur, genügen aktuelle Fotos des Unfallautos.

Alternativ zur Beanspruchung eines Mietwagens ergibt sich die Möglichkeit, eine Nutzungsausfallentschädigung zu erhalten. Die Betragshöhe für diese Entschädigung richtet sich nach der Fahrzeugkategorie des verunfallten Fahrzeuges des Geschädigten. Die aktuellen Tagessätze für den Nutzungsausfall erfährt man in der Regel bei den Versicherungen, in den Autoclubs, aber auch bei Anwälten oder Sachverständigen. In der Regel findet hier die Nutzungsausfall Tabelle nach Sanden/Danner/Küppersbusch Anwendung, in der jedes aktuell existierende Fahrzeug einer Gruppe A bis L zugeordnet ist. Die Zuordnung erfolgt nach Fahrzeugtyp, Leistung, Ausstattung etc.

Sonderregelungen gelten für ältere Fahrzeuge wie auch Sonderfahrzeuge. Ist ein Fahrzeug älter als fünf Jahre, so ist der Wert der nächst niedrigeren Gruppe anzusetzen. Bei über zehn Jahre alten Fahrzeugen müssen in der Nutzungsausfall Tabelle gleich zwei Gruppen abgezogen werden. Umgekehrt werden Fahrzeuge mit Automatikgetriebe in der Regel eine Klasse höher eingestuft. Zur Vermeidung einer Eigenbeteiligung empfiehlt es sich, gegebenenfalls ein Fahrzeug der nächst tieferen Gruppe zu wählen. Die Nutzungsentschädigung für Fahrzeuge der Kategorie A beträgt zum Beispiel 27 Euro pro Tag. In diese Kategorie fallen die so genannten Kleinwagen.

Für Pkws der Kategorie E gibt es 43 Euro pro Tag. Darunter finden Sie die gehobenen Modelle der großen Hersteller. In Kategorie H werden 65 Euro pro Tag als Nutzungsentschädigung ausgezahlt. Darunter fallen sportliche, preislich ebenfalls im gehobenen Bereich liegende Fahrzeuge. In der höchsten Kategorie L befinden sich Luxuslimousinen jenseits der 30000 EUR-Grenze. Für den Ausfall dieser bis zu 330 KW-starken Fahrzeuge gibt es die höchste tägliche Entschädigung von 99 Euro. Für Mopeds und Motorräder wurden Kategorien von A bis I erstellt. Für sie werden gestaffelt pro Tag 10,23 (Mofa, Moped, Mokick) bis 66,47 Euro (Motorräder über 72 kW) gezahlt.