TÜV Untersuchung

Rückdatierung bei Hauptuntersuchung könnte bald entfallen

26.10.11

Wer zu spät beim TÜV erscheint, muss häufig ein Bußgeld sowie eine Rückdatierung in Kauf nehmen. Schon im nächsten Jahr könnte sich dies ändern.

 
Keine Rückdatierung bei der Hauptuntersuchung mehr © ADACKeine Rückdatierung bei der Hauptuntersuchung mehr

Nur die wenigsten Autofahrer treten die Fahrt zum TÜV gerne an. Aus Sicht der meisten Fahrzeugbesitzer macht die Hauptuntersuchung nur wenig Sinn: Sie kostet Zeit und außerdem auch Geld. Zumal es passieren kann, dass die Untersuchung nicht bestanden wird und dann zusätzliche Kosten durch einen Werkstattbesuch entstehen.

Dennoch hat die Hauptuntersuchung ihre Daseinsberechtigung. Immerhin stellt sie sicher, dass ausschließlich Fahrzeuge am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, die sich in einem ausreichend guten Zustand befinden. Fahrzeuge, die den Sicherheitsanforderungen nicht entsprechen, werden nicht zugelassen, was letztlich zum Wohl aller Verkehrsbeteiligten erfolgt.

Bußgeld bei verspäteter Hauptuntersuchung

Es kann vorkommen, dass Autofahrer den TÜV zu spät aufsuchen, um ihre Fahrzeuge überprüfen zu lassen. Einige Autofahrer vergessen beispielsweise den Termin, zu welchem die TÜV Plakette abläuft – andere befinden sich hingegen nicht im Inland oder sind krank, sodass sie keinen Termin beim TÜV wahrnehmen können.

Wer beim TÜV zu spät erscheint, muss unter Umständen damit rechnen, dass ein Bußgeld fällig wird. Diesbezüglich haben die einzelnen Bundesländer ganz unterschiedliche Regelungen festgesetzt. In einigen Ländern wird ein Bußgeld fällig, in anderen Ländern hingegen nicht. Des Weiteren findet eine Rückdatierung statt: Die TÜV Plakette wird nicht auf den Monat ausgestellt, in welchem die Hauptuntersuchung stattgefunden hat. Stattdessen wird der Monat gewählt, in welchem die Hauptuntersuchung hätte durchgeführt werden müssen.

Gesetzgeber plant Abschaffung der Rückdatierung

Die Rückdatierung könnte allerdings abgeschafft werden. Laut einer Mitteilung des ADAC plant der Gesetzgeber einen solchen Schritt. Ob das Rückdatieren der Hauptuntersuchung künftig nicht mehr gestattet ist, soll sich am ersten April des nächsten Jahres entscheiden. Für Autofahrer, die verspätet beim TÜV erscheinen, wäre dies ein großer Vorteil: Sie zahlen für die Untersuchung schließlich den vollen Preis.

Der ADAC hat sich offen für die geplante Gesetzesänderung ausgesprochen. Gleichzeitig appelliert der Automobilclub an die Länder und Prüfstationen, auf die Rückdatierung sofort zu verzichten. Weil die Abschaffung der Rückdatierung sicher zu sein scheint, sollte man nicht länger daran festhalten.

   

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