Abmeldung PKW

eine Abmeldung des PKW ist wirklich einfach

Heutzutage kann man die Abmeldung seines PKW schnell und unkompliziert vornehmen. Auf dieser Seite steht, wie man am besten beim Abmelden verfährt.

 

Eines Tages kommt der Tag, an welchem man sein Auto einfach nicht mehr benötigt und es deshalb abmelden möchte. Der Grund kann zum Beispiel der Kauf eines neuen Fahrzeugs sein. Doch viele Autofahrer stellen sich die Frage, wie sie eine Abmeldung für ihren Pkw überhaupt vornehmen können. Dabei gestaltet sich die Abmeldung des Fahrzeugs ganz einfach, im Grunde genommen kann diese innerhalb kürzester Zeit vorgenommen werden.

Es sind vor allem Fahranfänger beziehungsweise junge Autofahrer, die noch nie zuvor ein Auto abgemeldet haben und deshalb nicht wissen, wie sie dabei vorgehen sollen. Doch wie bereits erwähnt wurde, ist es in der Tat ganz einfach, eine Abmeldung des Pkw vorzunehmen. Eine kurze Fahrt zu einer Zulassungsstelle ist bereits ausreichend, so lange einem die erforderlichen Dokumente vorliegen.

Was die einzelnen Dokumente angeht, so müssen auf der Zulassungsstelle lediglich der Fahrzeugbrief und der Fahrzeugschein vorgelegt werden. Mit diesen beiden Dokumenten ist es möglich, die Abmeldung des Pkw vorzunehmen. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass es überhaupt keine Rolle spielt beziehungsweise vollkommen egal ist, wer die Abmeldung vornimmt. Dies bedeutet, dass sich längst nicht nur der Fahrzeughalter in der Lage befindet, das Fahrzeug abzumelden. Diese Regelung wurde bewusst herbeigeführt, da somit Autokäufern die Möglichkeit gegeben wird, ein Auto zu kaufen und es anschließend noch mit der Zulassung zu überführen. Nach der Überführung können sie dann eine Zulassungsstelle aufsuchen und die Pkw Abmeldung vornehmen.

In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass es die Abmeldung auch auf jeder beliebigen Zulassungsstelle erfolgen kann. Damit unterscheidet sie sich maßgeblich von der Zulassung – die Zulassung kann nämlich nur innerhalb des Landeskreises durchgeführt werden, in welchem der Fahrzeughalter gemeldet ist beziehungsweise wo sich dessen Wohnsitz befindet.

Im Grunde genommen ist es also ganz einfach, einen Pkw abzumelden. Dies bedeutet aber auch, in gewisser Hinsicht vorsichtig sein zu müssen. Sobald man einen Pkw verkauft und die Papiere übergeben hat, kann man ihn nicht mehr abmelden. Dies muss dann der neue Eigentümer vornehmen – und sofern er sich nicht um die Abmeldung kümmert, werden weiterhin Kfz-Steuer und der Beitrag für die Kfz-Versicherung fällig. Erst nach erfolgter Abmeldung hat keine Zahlung mehr zu erfolgen beziehungsweise kann eine Rückerstattung erfolgen.